Liberalisierung für Gelegenheitsbauten

Die Bewilligung von mobilen Bauten und Anlagen soll vereinfacht werden. Die Grossratsfraktion der FDP.Die Liberalen Thurgau unterstützt dieses Ansinnen. Entsprechend soll das kantonale Planungs- und Baugesetz angepasst werden.

Die von Anders Stokholm, FDP-Fraktionspräsident, Max Vögeli, Cornelia Zecchinel und Mitgliedern anderer Fraktionen geforderte Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens für mobile Bauten und Anlagen findet nicht nur in der Fraktion grosse Unterstützung, sondern auch beim Regierungsrat. Dieser spricht sich in seiner Beantwortung für deren Umsetzung aus.

Die Frist für ein bewilligungsfreies Aufstellen von mobilen Bauten und Anlagen soll von zwei Wochen auf drei Monate verlängert werden. Diese angemessene Verlängerung der Frist führt zu einer Reduktion der Baubewilligungsverfahren und damit zu einer administrativen Entlastung für Gesuchstellende und Behörden. Bereits im Kanton St. Gallen hat sich diese Frist bewährt.

Weniger Bürokratie

Aus Sicht der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer können einerseits Private oder Unternehmungen für ihre Anlässe oder Verkaufsaktionen ein Zelt bis drei Monate unkompliziert aufbauen und betreiben. Auf der anderen Seite werden Städte und Gemeinden wie bisher ihre Auflagen und Bedingungen für die Nutzung des öffentlichen Raumes definieren können. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist die Anpassung des Planungs- und Baugesetzes in diesem Punkt zwar keine grosse Sache, aber ein Schritt in die richtige Richtung: Weniger Bürokratie und weniger Regulierung.