IS-Kämpfer unter dem Deckmantel eines Flüchtlings?

 

geschrieben von Ruedi Noser, Ständerat ZH

 

20151208

 

Der Fall Osamah M. stimmt mich nachdenklich und erfüllt mich gleichzeitig mit Sorge. Osamah, der Anführer der Schweizer „IS-Zelle“ (NZZ) erhielt nämlich trotz IS-Verbindungen in der Schweiz und unter falscher Identität Asyl. Seit 2014 steht er unter Arrest und war wegen Verletzungen durch Beteiligung an Kampfhandlungen unter anderem in ärztlicher Behandlung. Wie kam es soweit? Dieses Vorgehen unserer Behörden wirft viele Fragen auf: Wieso hat das Staatssekretariat für Migration (SEM, vormals Bundesamt für Migration) nicht den Fall zur Überprüfung an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) weitergeleitet? War der Umstand, dass der Kriegsversehrte auf einen Rollstuhl angewiesen ist, entscheidend für seine Anerkennung als Flüchtling? Waren Institutionen wie das IKRK oder die Flüchtlingsinstitution der UNO, das UNHCR, an der Einweisung von Osamah M. in das Paraplegiker-Zentrum in Nottwil beteiligt?

 

 

 

Das Recht der Bevölkerung auf Information ist in diesem Fall sehr hoch zu gewichten. Mit der gestern eingereichten Interpellation „Fall Osamah M.: Einreise von IS-Kämpfer ohne Sicherheitsüberprüfung des NDB?“ möchte ich eine wichtige Debatte anstossen und fordere so den Bundesrat direkt dazu auf, Red und Antwort auf diese und weitere wichtigen Fragen zu stehen.

 

Sicherheit ist ein kostbares Gut. Die Sorgen der Schweizerinnen und Schweizer sind wichtig und müssen ernst genommen werden. Wird weiterhin Hinterzimmerpolitik betrieben, ist es nicht wunderlich, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Behörden darunter leidet.