Für den Fall eines Piketteinsatzes z.B. bei einem Wasserschaden, ist es wichtig, dass der Handwerker rasch vor Ort sein kann. Daher macht es durchaus Sinn, dass für diese Fälle das Pikettfahrzeug so nahe als möglich bei der Wohnadresse des Handwerkers stationiert ist und nicht im Unternehmen.
Die FDP Kleinbasel wurde aus Gewerbekreisen auf dieses Problem hingewiesen. Diese Regelung ist weder effizient noch nachhaltig. Mit der neuen Regelung muss der Handwerker zuerst ins Geschäft fahren und das Pikettfahrzeug holen. Damit geht kostbare Zeit verloren und es entstehen auch ungewollte Mehrkilometer.
Die Motion wurde durch Peter Bochsler eingereicht, von 37 weiteren Grossrätinnen und Grossräten unterzeichnet und fordert vom Regierungsrat eine entsprechende Anpassung der Parkplatzverordnung, damit Pikett- und Gewerbefahrzeuge von der „1-Fahrzeug-Regelung“ ausgenommen werden.