Oft werden Wohnungen in Alt- und Neubauten, in mangelnder Kenntnis der Anforderungen, fälschlicherweise als rollstuhlgängig angeboten.
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) schuf die Schweiz 2004 die Grundlage für die Beseitigung von Benachteiligungen für Menschen mit Behinderung. Leider fehlt es oft bei Architekten, Behörden und Bauherren über die notwendige Kenntnis und Sensibilität betreffend die Wichtigkeit der Anforderungen die es zu berücksichtigen gilt. Die Auflagen sind kein Wunschkonzert sondern müssen, für alle Beteiligten, zur Pflicht werden.
Es sind dringend weitere Fortschritte nötig. Insbesondere gibt es viel zu wenig geeignete Wohnungen. Der Bedarf wird weiter zunehmen. Nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind auf Wohnraum ohne Hürden angewiesen. Eine stark wachsende Zahl Menschen, wie die Bevölkerungsentwicklung eindrücklich zeigt.
Hans Banholzer, Aktuar FDP.Die Liberalen Rothenburg