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Von Andrea Caroni, Ständerat AR

 20160530

 

Wäre die Initiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» inhaltlich nicht so gefährlich, wäre sie ein Fall fürs Kuriositätenkabinett. Ihre Idee ist, dass jeder, der in der Schweiz wohnt, vom Staat ein «grundloses Einkommen» erhält. Ein Haushalt mit zwei Eltern und zwei jungen erwachsenen Kindern bekäme monatlich um die 10 000 Franken (wohl steuerfrei) – und zwar auch dann, wenn alle vollständig arbeitsfähig sind, es aber vorziehen, den ganzen Tag in der Hängematte zu liegen. Zur Finanzierung äussern sich die Initianten nicht verbindlich, zur genauen Ausgestaltung ebenso wenig.

 

Da unser Land bereits einen funktionierenden Sozialstaat kennt, begründen die Initianten ihr Anliegen mit einer diffusen «Befreiungs»-Rhetorik, wonach auch arbeitsfähige Menschen endlich von der lästigen Pflicht zur Erwerbsarbeit erlöst werden sollten. So könnten sie endlich tun und lassen, wozu sie sich berufen fühlten. Wer das alles bezahlen soll? Das scheint keine Rolle zu spielen – Hauptsache jemand anderes. Gesamtheitlich betrachtet, würde die Initiative jährlich 200 Milliarden Franken kosten. Nur ein Teil davon könnte durch Einsatz der heutigen, zielgerichteten Sozialwerke aufgefangen werden. Ein enormer zusätzlicher Brocken müsste via Steuern erhoben werden. Das Dramatischste dieser Idee sind ihre Fehlanreize: Arbeit ist oft eine Befriedigung, aber mindestens so oft auch Mühsal. Darum wollen die Initianten uns ja auch davon befreien – und auch darum wird sie im Markt entlöhnt. Wer aber soll noch einer anstrengenden Arbeit nachgehen – oder auch nur eine Ausbildung machen –, wenn er ohne Arbeit gutes Geld erhält und umgekehrt mit Arbeit steuerlich krass geschröpft wird? Diese Fehlanreize würden in einen Teufelskreis zwischen grundlosem Einkommen und zunehmender Steuerlast münden, der im Systemkollaps endet.

 

Manche begründen die Initiative statt mit der Befreiung von Arbeit mit der mangelnden Wertschätzung gegenüber Familien- und Freiwilligenarbeit. Familienarbeit aber macht man ja für die Familie (inklusive sich selber) – da kann man nicht von Aussenstehenden Geld dafür verlangen. Freiwilligenarbeit wiederum ist – ja eben freiwillig. Wollte man sie dennoch stärker fördern, so sollte man das gezielt tun. Nur ein Drittel leistet in diesem Land Freiwilligenarbeit. Warum sollen Leute, die weder am Arbeitsmarkt noch in der Freiwilligenarbeit etwas für andere tun, obschon sie könnten, dafür belohnt werden? Das wäre ja keine Anerkennung, sondern ein Hohn gegenüber jenen, die sich engagieren.

 

Zu bedenken geben möchte ich aber auch die weiteren gesellschaftlichen Auswirkungen. Heute gibt es über die Sozialwerke eine grosse Solidarität in diesem Land. Die Bürgerinnen und Bürger tragen diese mit, weil sie wissen, dass sich jeder primär um seinen eigenen Erwerb bemüht und die Solidarität gezielt mit den Bedürftigen spielt. Wenn die Erwerbstätigen dann aber eines Tages feststellen würden, dass sie auch für für Müssiggänger zahlen müssen, dann schlüge diese Hilfsbereitschaft sehr bald in Verachtung um. Somit würde diese Initiative schlussendlich den gesellschaftlichen Zusammenhalt zersetzen. Stimmen wir also am 5. Juni Nein zum «grundlosen Einkommen».

 

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Geschrieben von Petra Gössi, Parteipräsidentin, Nationalrätin SZ

20160525

 

Der Ärger in der Bevölkerung über angeblich schlechte Dienstleistungen im Service Public scheint gross zu sein. Zugegeben, jeder hat sich schon mal über verspätete Züge geärgert oder stand vor einem geschlossenen Schalter. Bei allem Verständnis für diesen Unmut dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass wir einen hervorragenden und international spitzenwertigen Service Public haben. Die Züge sind überdurchschnittlich pünktlich, wir haben Verbindungen in die hintersten Dörfer und eine hervorragende Abdeckung von Post und Telefonie.

 

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Geschrieben von Martin Schmid, Ständerat GR

20160510

 

Die bestehende und erfolgreiche Schweizer Steuerpraxis für internationale Unternehmen steht am Scheideweg: Aufgrund internationalen Drucks müssen die geltenden kantonalen Steuerregimes aufgegeben werden. Handeln wir nicht, droht dem Standort Schweiz der Abstieg in die zweite Liga. Es ist deshalb von oberster Priorität für unseren Wirtschaftsstandort wieder Rechtssicherheit zu schaffen. Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist dabei der einzig gangbare Weg.

 

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Geschrieben von Beat Schlatter, Präsident FDP Service Public

20160503

 

Es ist beängstigend: die Regulierungsdichte nimmt zunehmend astronomische Masse an und das Stellenwachstum in der Verwaltung scheint etwas gar hoch zu sein. Dieser Trend wird sich auch nicht so schnell wieder abschwächen. Dies ist nicht nur problematisch für unsere Wirtschaft, sondern ist schlichtweg unvereinbar mit einer schlanken, effektiven und effizienten Verwaltung.

 

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