geschrieben von Christa Markwalder, Nationalrätin BE

Freitag, dem 23. Oktober hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) meine parlamentarische Initiative „Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und –juristen“ angenommen (siehe Curia Vista 15.409). Diese Initiative zielt, eine Lücke im schweizerischen Recht zu füllen, welche als grosse Ungleichheit für die Gesellschaften in der Schweiz besteht. Ausländische Gerichtsverfahren haben gezeigt, dass Schweizer Unternehmen prozessuale Nachteile erleiden, weil in der Schweiz kein Zeugnis- und Editionsverweigerungsrecht für Mitglieder von unternehmensinternen Rechtsdiensten besteht, im Gegensatz zu ausländischen Gesellschaften. Der Schutz der Schweizer Unternehmen und ihrer Unternehmensjuristen wird aufgrund eine felhenden entsprechenden Bestimmung zu Legal Privilege for Inhouse Counsels abgelehnt. Dies hat für sie zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen aus Ländern, die eine entsprechende Regelung kennen, geführt.