Bern,

Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative

Ein hartes, aber faires Gesetz

Am 28. November 2010 haben Volk und Stände die SVP-Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer" angenommen. Obwohl die Ausschaffungsinitiative eine Umsetzungsfrist von fünf Jahren verlangte, reichte die SVP bereits zwei Jahre später, nämlich im Dezember 2012, die „Durchsetzungsinitiative“ ein. Dabei hatten die Parlamentskommissionen noch nicht einmal mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative begonnen. Das ist klare Zwängerei.

Berücksichtigung der rechtsstaatlichen Prinzipien

Die Umsetzungsgesetzgebung versucht den rechtsstaatlichen Bedenken der Ausschaffungsinitiative Rechnung zu tragen. Dies geschieht indem die Verhältnismässigkeit via eine Härtefallklausel gewahrt wird. Das heisst, dass man von einer Ausweisung absehen kann, wenn ein schwerer persönlicher Härtefall vorliegt und das öffentliche Interesse am Landesverweis gegenüber den persönlichen Interessen der Ausländer am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegt.

Schwere Verletzungen der internationalen Menschenrechtsgarantien, welche der Anordnung einer Landesverweisung entgegenstehen könnten, sind also zu berücksichtigen. Das Non-Refoulement-Gebot, also das Verbot der Ausschaffung eines Flüchtlings in einen Staat, wo sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Anschauungen gefährdet wäre, wird somit ebenfalls beachtet.

Es führen zwar nur schwere Straftaten zum obligatorischen Landesverweis, gleichzeitig ermöglicht eine Ausnahmeregelung, dass namentlich Kriminaltouristen unabhängig von der Höhe der im Einzelfall verhängten Strafe des Landes verwiesen werden können.

Kern der Vorlage und gleichzeitig Stein des Anstosses ist also die Härtefallklausel: Das Gericht soll auf eine Ausschaffung verzichten können, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde. Diese Bestimmung ist insbesondere auf Secondos gemünzt. Wer in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, soll nicht leichtfertig in ein fremdes Land abgeschoben werden, nur weil er keinen Schweizer Pass besitzt.

Meines Erachtens besteht mit der Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative eine harte, faire und dem Grundgedanken der Initiative angebrachte Lösung. Konsequent umgesetzt, haben wir mit dieser Version eine rechtsstaatliche und wirkungsvolle Lösung, um gegen kriminelle Ausländer vorzugehen.

Die Durchsetzungsinitiative nimmt hingegen die Häufigkeit eines Delikts zum Kriterium; das ist der falsche Ansatz. Entscheidend ist die Schwere eines Delikts. Einbruchdiebstähle auf die gleiche Stufe zu stellen wie Schwerverbrechen, nur weil sie vergleichsweise häufig vorkommen, verletzt das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Die Durchsetzungsinitiative ist somit unnötig.

 

von Kurt Fluri, Nationalrat SO