Linkes Foulspiel in der Bürgerrechtsrevision erhält von mir die rote Karte

 

Geschrieben von Philipp Müller, Ständerat AG

20160630

 

Im Juni 2014 hat das Parlament ein modernes und gutes Bürgerrechtsgesetz verabschiedet: Neu sollen einheitliche, klare und strenge Kriterien für die Einbürgerung gelten. Statt dieses Gesetz aber schnellstmöglich in Kraft zu setzen, trödelte der Bundesrat. Die versprochene Einführung auf den 1. Januar 2017 wurde nun um ein Jahr auf den 1. Januar 2018 verschoben - also dreieinhalb Jahre nachdem das Parlament das Gesetz beschlossen hat. Auch wenn die Kantone ihre eigenen Gesetze anpassen müssen, kann das doch nicht derart lange dauern. Da fehlt es dem für die Inkraftsetzung zuständigen Bundesrat offensichtlich an Führungskraft. Die Kantone müssen ja nicht das Rad neu erfinden, sondern lediglich ihre kantonalen Gesetze an das neue Bürgerrechtsgesetz anpassen.

 

 


Die Quittung für diese Schlamperei ist bereits unterwegs. Nationalrat Cédric Wermuth nutzt diese nun um eine Masseneinbürgerung zu organisieren. Er fordert Ausländer mit B-Bewilligung im Sonntagsblick vom 26. Juni 2016 dazu auf, sich noch rasch einbürgern zu lassen, bevor das neue Bürgerrechtsgesetz in Kraft tritt. Dies ist keinesfalls im Sinne des Erfinders, also des Parlaments. Es ist umso tragischer, dass solche politischen Schlaumeiereien nur aufgrund der Führungslosigkeit des Bundesrates im Migrationsdossier möglich sind.


Das revidierte Bürgerrechtsgesetz fordert aus gutem Grund neu eine Niederlassungsbewilligung als Bedingung für den Erhalt des roten Passes. Integration ist in der Schweiz richtigerweise ein Prozess. Nach einem Aufenthalt von mehreren Jahren mit Jahresaufenthaltsbewilligung (Ausweis B) soll bei gut verlaufender Integration die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) beantragt werden können. Erst wenn ein Ausländer sich um eine Integration bemüht und die Niederlassungsbewilligung erhalten hat, soll er in einem letzten Schritt ein Einbürgerungsgesuch einreichen können. Die Schweiz zählt momentan fast 1,3 Millionen Ausländer mit Ausweis C. Zudem leben noch 685'000 Ausländer mit Ausweis B in der Schweiz. Es steht jedem gut integrierten Ausländer mit Ausweis B stets frei, den Weg zur Einbürgerung auf sich zu nehmen und die Niederlassungsbewilligung zu beantragen.


Die erfolgreiche Suche nach Lücken im trägen Politsystem durch Nationalrat Cédric Wermuth macht den Willen des Parlaments zumindest für die nächste Zeit zunichte. Dieses Manöver erhält von mir daher die rote Karte! Wieso der Bundesrat für dieses Foul auch noch eine Steilvorlage bietet, ist umso unverständlicher. Dafür erhält auch er eine rote Karte.