Im Juni 2015 hat das Schweizer Volk der Verfassungsänderung zur Fortpflanzungsmedizin zugestimmt. Ein Jahr später muss es erneut über dieses Thema abstimmen, weil die Gegner der Fortpflanzungsmedizin das Referendum ergriffen haben. Die Vorlage ermöglicht, der restriktiven Gesetzgebung ein Ende zu setzen und den Paaren mit einem unerfüllten Kinderwunsch eine optimale Behandlung zu gewähren.
Eine Vorlage, die den medizinischen Fortschritten Rechnung trägt
Heutzutage ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) in fast allen europäischen Ländern anerkannt und etabliert. Auch in der Schweiz sollten Paare Zugang zu einer optimalen und ethisch akzeptierten Kinderwunschbehandlung haben, so dass Sie nicht dazu gezwungen sind, dafür ins Ausland zu gehen.
Das neue Fortpflanzungsmedizingesetz hebt das Verbot der PID auf. Die PID wird in der medizinisch unterstützten Fortpflanzung zugelassen und zwar für Paare, die Träger von schweren Erbkrankheiten sind, und für Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können. Auch wird die Anzahl Embryonen, die pro Behandlungszyklus erzeugt werden dürfen, von maximal drei auf maximal zwölf erhöht. Die Aufbewahrung von Eizellen ermöglicht den Paaren auf weitere Eingriffe verzichten zu können, die bei weiteren Behandlungszyklen nötig sind. Nach einer mikroskopischen Untersuchung am 5. Tag, kann eine lebenskräftige Eizelle übertragen werden. Mutter und Kind können so vor unnötigen gesundheitlichen Risiken während der Schwangerschaft geschützt werden. Die PID ist dieselbe Untersuchung wie die Pränataldiagnostik (PND), nur wird sie bereits vor der Schwangerschaft durchgeführt. Die PID erlaubt es, eine entwickelte Eizelle noch vor der Übertragung auf schwere Erbkrankheiten zu untersuchen und eine „Schwangerschaft auf Probe“ zu verhindern. Die PID, so wie die PND, beruhen auf Freiwilligkeit und setzen auf die Eigenverantwortung der betroffenen Paare.
Ebenfalls ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass es verboten bleiben wird, die Eizellen nach Augenfarbe oder nach Geschlecht auszusuchen. Entwickelte Eizellen können nur auf schwere genetische Erbkrankheiten oder auf Chromosomenstörungen untersucht werden, die die Gesundheit der Mutter oder des Kindes gefährden könnten.
Werfen Sie deshalb am 5. Juni ein Ja zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes in die Urne, um einer veralteten Regelung ein Ende zu setzen und den betroffenen Paaren eine optimale Kinderwunschbehandlung zu bieten.
Die Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist eine moderne und ausgewogene Lösung für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch.
von Ignazio Cassis Präsident FDP-Liberale Fraktion und Nationalrat TI