Herbstsession 2025

09.-26. September 2025 - von Christian Steiner, Fraktionssekretär

Schneller, höher, weiter

Die Mühlen der Gesetzgebung mahlen langsam. So reichte der damalige Nationalrat Thierry Burkart im Jahr 2016 eine parlamentarische Initiative ein, die eine Anpassung des Arbeitsrechts an die neuen Gegebenheiten des Homeoffice forderte. In der Zwischenzeit kamen 5G, eine Pandemie und Microsoft Teams hinzu. Die Gesetzeslage ist jedoch nach wie vor auf Büroräume, Faxgeräte und Festnetztelefone ausgerichtet. Die Gesetzesberatung wird wohl erst nächstes Jahr abgeschlossen sein – zehn Jahre nach Einreichung der Initiative. Manchmal will es das Parlament auch schneller und erlässt einen «Beschleunigungserlass». Doch statt grosser Taten und schnellen Lösungen hiess es auch dort: warten, warten, warten. Zwei Jahre musste an dieser Vorlage gearbeitet werden. Der geniale Durchbruch blieb aus. Die Resultate sind bescheiden. Man sieht, dass Zeitenwenden, Krisen und Notlagen für viel Aktivismus sorgen. Der Realitätscheck fällt jedoch meist anders aus als erwartet. Schneller, höher, weiter ist nicht möglich. Dafür gibt es aber oftmals eine zufriedenstellende, gutschweizerische Lösung.

Was sonst noch passiert ist, lesen Sie weiter unten im Sessionsbericht

1. Angriff von Mitte-Links auf die Löhne abgewehrt – Nein zu höheren Steuern

Der Nationalrat hat in der Herbstsession über die Finanzierung der 13. AHV-Rente debattiert. Hier konnte dank der FDP der Super-GAU verhindert werden: keine höhere Lohnbeiträge für alle Erwerbstätigen. Die Alternative der Mehrheit des Nationalrats ist jedoch eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer. Damit wird die Bevölkerung trotzdem weiter belastet. Die FDP lehnt diesen Weg klar ab und sagt klar Nein zu höheren Steuern.

Die AHV braucht strukturelle Reformen, nicht stetig Erhöhungen der bestehenden Einnahmequellen, welche die Bevölkerung zusätzlich belasten. Der FDP-Antrag für eine AHV-Schuldenbremse, welche strukturelle Massnahmen einführen würde und einen Kompromiss darstellte, scheiterte knapp. Mit der beschlossenen Mehrwertsteuererhöhung drohen Haushalten Mehrkosten von bis zu 700 Franken pro Jahr. In der zwingenden Volksabstimmung wird die FDP alles dafür einsetzen, sich gegen diese Belastung zu stellen.

2. Erfolg für das FDP-Projekt der zivilstandunabhängigen Altersvorsorge

Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2025 einem Projekt der FDP zugestimmt und den Raum für die Abschaffung des Ehepaarplafonds in der AHV geöffnet. Neu sollen auch verheiratete Paare die Möglichkeit für zwei volle AHV-Renten haben. Der Kompromiss ist, dass gleichzeitig ein Grossteil der bisherigen Sondervorteile für Ehepaare wegfallen. Damit wird ein erster Schritt zu einer fairen und zeitgemässen Gleichbehandlung aller Lebensmodelle und einer zivilstandunabhängigen Altersvorsorge vollzogen.

Eine einseitige Aufhebung des Ehepaarplafonds, wie sie von der Mitte in ihrer Initiative gefordert wird, lehnt die FDP dezidiert ab. Ein solcher Ausbau verursacht Mehrkosten von 3,8 Milliarden Franken pro Jahr und wälzt die Finanzierungslast auf Arbeitnehmende und Unternehmen ab. Nun liegt es am Ständerat, die Reform weiterzuführen und die Vorlage mit der Aufhebung der Beitragsbefreiungen konsequent weiterzuführen.

3. Die FDP stärkt das Gewerbe durch längere Kurzarbeitsentschädigung

Das Parlament hat die Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate verlängert. Der Ständerat hat einstimmig und der Nationalrat mit einer überwiegenden Mehrheit diesem Unterfangen zugestimmt. Damit können insbesondere Tech-Firmen und deren Zulieferer in der aktuellen schwierigen Lage – schwächelnde Absatzmärkte in Europe und China sowie die US-Zölle – besser abgesichert werden.

Für die FDP ist dies ein wichtiger Erfolg, so betont Kommissionssprecherin NR Vietze: «Wir beweisen, dass wir vorausschauend, gezielt und schnell handeln können». Die breite Zustimmung im Parlament zeigt: Die FDP sorgt für Stabilität, schützt Arbeitsplätze und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz.

4. Reform der lebenslangen Freiheitsstrafen

Die Vorlage zur Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe (aus Motion Caroni 20.4465) bringt keine Revolution, sondern wichtige Präzisierungen: Die erste Überprüfung auf bedingte Entlassung wird von 15 auf 17 Jahre verschoben, Arbeitsexternate sollen nach 13 Jahren möglich sein, ein Wechsel in Verwahrung nach 25 Jahren geregelt und die kaum je genutzte ausserordentliche bedingte Entlassung gestrichen werden. Es geht damit weniger um Härte als um Rechtssicherheit, Verhältnismässigkeit und praktikable Vollzugsregeln. Die Partei begrüsst diese punktuellen Anpassungen und unterstützt die Übergangsbestimmungen, damit die Spielregeln für bereits Verurteilte nicht nachträglich verändert werden.

5. Betreibungswesen 2.0

Digitaler Turbo fürs Betreibungswesen: Die Revision macht das SchKG schlanker und moderner. Kernstück ist die schweizweite, digitale Betreibungsregisterauskunft (BRA CH) per AHV/UID in einer zentralen Cloud. So sieht man auf einen Klick alle Betreibungen einer Person. Dazu kommt ein Anspruch auf elektronische Zustellung, Online-Versteigerungen und eine Begrenzung von Barzahlungen am Schalter auf 100’000 Franken. Für die Bevölkerung heisst das: schnellere, verlässlichere Auskünfte, weniger Missbrauch und weniger Papierkram. Die BRA CH wird als praktischen Durchbruch gegen Betrug begrüsst und führt zu mehr Effizienz.

6. Zukunft statt Stillstand: Schluss mit der 10-Millionen-Illusion

Die FDP empfiehlt die Ablehnung sowohl der Volksinitiative als auch des direkten Gegenentwurfs. Die Initiative ist de facto eine Kündigungsinitiative, die bei Überschreitung des Schwellenwerts die Kündigung der Personenfreizügigkeit vorsieht – mit Guillotine-Effekt für die Bilateralen, Risiken für Schengen/Dublin und schwerwiegenden Folgen für Wirtschaft, Forschung und innere Sicherheit.
Eine starre Obergrenze würde den bereits vorhandenen Fachkräftemangel in Gesundheit, Bau, IT und Forschung verschärfen, die AHV-Finanzierung zusätzlich belasten und die Export- und Innovationskraft schwächen. Der Gegenentwurf mit seiner symbolischen Zielgrösse (9,5 Mio.) ist inhaltlich vage und bietet keine praktikablen Instrumente.

Statt populistischer Verfassungszahlen setzt die FDP auf pragmatische, marktwirtschaftliche und zielgerichtete Lösungen: beschleunigte Asylverfahren, konsequente Ausschaffungen, gezielte Fachkräftezuwanderung, mehr Arbeitsanreize (z.B. Individualbesteuerung), Ausbau von Kinderbetreuung, Anreize für längeres Arbeiten und schnellere Bau- / Infrastrukturprozesse. Fazit: Kein Platz für eine Verfassungs-Sperre der Prosperität und daher eine Ablehnung beider Vorlagen zugunsten konkreter, verantwortungsvoller Massnahmen.

7. Erfolg in der ausserordentlichen Session «Asyl»

Die Fraktionsmotion der FDP 24.3949 zur Verhinderung von Sekundärmigration wurde angenommen. Die Motion verlangt, dass Asylverfahren, Unterbringung, medizinische Versorgung und Sozialleistungen nicht dazu führen, dass Personen, die illegal in die Schweiz einreisen, bessergestellt sind als jene, die ein Verfahren an den EU-Aussengrenzen durchlaufen. Es darf keinen Anreiz für die grüne Grenze geben. Hintergrund ist der neue EU-Asyl- und Migrationspakt: Die EU will an ihren Aussengrenzen raschere Prüfverfahren und Rückführungen stärken. Die Partei befürchtet, dass ohne Anpassungen der Schweizer Regeln Menschen eher den Weg über die Schweiz wählen würden, statt das vorgesehene Verfahren an den Aussengrenzen zu durchlaufen. Die Motion ist deshalb als präventive, ordnungspolitische Reaktion auf die neuen europäischen Regeln zu lesen. Die FDP hat sich nicht nur in der Debatte positioniert, sondern als Fraktion aktiv Lösungen erarbeitet. Mit drei ausgearbeiteten Vorstössen bieten wir dem Bundesrat nun handfeste Optionen an, damit er endlich aktiv wird. Mehr zu den Vorstössen gibt es am Ende des Berichtes zu lesen.

8. Beschleunigung mit Verspätung

Fast zwei Jahre lang haben die Räte versucht, den Planungsprozess zu beschleunigen, um die einheimische Energieproduktion zu steigern. Nun liegt der sogenannte Beschleunigungserlass endlich vor. Die von den Ständeräten Burkart und Engeler gemeinsam eingebrachte Kompromisslösung konnte die Vorlage noch retten. Damit können grosse Solarkraftwerke, Windparks und Wasserkraftwerke schneller geplant und bewilligt werden. Dies wird durch gestraffte Bewilligungsverfahren und eingeschränkte Einsprachemöglichkeiten für die Umweltverbände erreicht.

9. EU- Migrations- und Asylpakt: Finanzielle Solidarität statt Automatismus

Die FDP unterstützte den EU-Migrations- und Asylpakt grundsätzlich, aber mit einer klar pragmatischen, differenzierten Haltung. Als Schengen/Dublin-Partner müsse die Schweiz Verantwortung übernehmen, um irreguläre Migration und Sekundärmigration einzudämmen, zugleich dürften illegal Eingereiste über die grüne Grenze nicht bessergestellt werden. Entscheidend sind für die Fraktion effiziente, rechtsstaatliche und für Kantone wie Bund praktikable Verfahren; symbolpolitische Verschärfungen ohne Mehrwert lehnt sie ab. Solidarität ja, automatische Quoten oder verpflichtende Aufnahmen nein: die Schweiz soll selbstbestimmt entscheiden dürfen, wie sie Solidarität leistet und nicht einseitig belastet werden. Die Partei hatte eine stark eingeschränkte, vorwiegend finanzielle Beteiligung am Solidaritätsmechanismus vorgeschlagen, gebunden an die Funktionsfähigkeit des Dublin-Systems, konnte diesen Vorschlag im Rat aber nicht durchsetzen.

10. An die Arbeit! Vier FDP-Vorstösse, um Jobs und Löhne zu schützen

Angesichts der US-Strafzölle hat der Schutz von Arbeitsplätzen und Schweizer Löhnen höchste Priorität. Die FDP-Fraktion hat in der Herbstsession vier parlamentarische Vorstösse eingereicht, um Arbeitsplätze und Löhne in der Schweiz zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes zu stärken. Im Zentrum steht die Entlastung des Mittelstands sowie die Stärkung der KMU.

Die Vorstösse (siehe unten im Sessionsbericht) fordern:

  • keine neuen Steuern für den Mittelstand,
  • eine Optimierung der Subventionsüberprüfung zur Sicherung gesunder Bundesfinanzen,
  • eine Überprüfung der Auswirkungen der OECD-Mindeststeuer auf die Standortattraktivität,
  • sowie einen Stopp bei schädlichen Regulierungen.

11. Parlament spricht sich erneut für die Individualbesteuerung aus

Der Nationalrat empfiehlt die Initiative der Mitte-Partei zur Besteuerung von Ehepaaren zur Ablehnung. In der Debatte kam in aller Deutlichkeit zum Ausdruck, dass der Rat die Individualbesteuerung bevorzugt. Beispielsweise liess FDP-Nationalrätin Bettina Balmer verlauten: «Als Präsidentin der FDP-Frauen Schweiz stehe ich voll und ganz hinter dem Konzept der Individualbesteuerung respektive dem bundesrätlichen Gegenvorschlag. Es ist die individuelle Besteuerung und nicht das Konstrukt der Mitte, mit der man die Steuern modernisiert, sie der gesellschaftspolitischen Realität anpasst und endlich das Bundesgerichtsurteil von 1984 umsetzt.»

12. Dank der FDP: Nationalrat für Anpassung der Homeoffice-Regelungen

Die Pandemie hat gezeigt: Homeoffice ist längst Teil des Arbeitsalltags. Nun soll das Arbeitsgesetz an die Realität angepasst werden. Etwa müssen die Dauer der Homeoffice-Zeiten, die Arbeit an Wochenenden sowie Pausen- und Erreichbarkeitsregelungen geklärt werden.

Auf Anstoss einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Thierry Burkart hat der Nationalrat in der Herbstsession beschlossen, diese Themen gesetzlich zu klären. Damit folgt er der FDP-Forderung, die Arbeitsgesetzgebung zeitgemäss auszugestalten und sowohl den Bedürfnissen der Arbeitnehmenden als auch der Unternehmen besser Rechnung zu tragen.

13. Kartellgesetz: Das Karussell dreht weiter

Bei einer Revision des Kartellgesetzes würde man eine technische Angelegenheit erwarten. Die Beratungen im Stände- und Nationalrat bieten aber lebendige Debatte. Gar über Elmex-Pasta, Stöckli-Ski und Bierkartelle wird diskutiert. Umstritten bei der Gesetzesrevision ist im Wesentlichen der Begriff der «erheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung». Politischer Knackpunkt ist, ob die Wettbewerbsbehörde (Weko) mehr Fesseln erhalten soll. Die FDP ist der Meinung, dass nicht eine rein formalistische Praxis angewendet werden darf. Die Behörden müssen sich mit dem Einzelfall und dessen Besonderheiten auseinandersetzen.

Da zwischen dem Stände- und Nationalrat zu entscheidenden Fragen noch Differenzen vorliegen, mussten die Räte in der Herbstsession nochmals über die Bücher. Jedoch konnten nicht alle Differenzen aus dem Weg geräumt werden. Das Karussell dreht weiter.

14. FDP gegen Wirtschaftskiller

Der Ständerat hat das Investitionsprüfgesetz angenommen. Ein klar falsches Signal. Mehr staatliche Kontrollen bei Unternehmensübernahmen bedeuten nichts anderes als Misstrauen gegenüber Investoren und ein gefährlicher Schritt in Richtung Protektionismus.

Die FDP Schweiz lehnt dieses Gesetz entschieden ab. Es schafft neue Bürokratie, schwächt den Wirtschaftsstandort und gefährdet Arbeitsplätze. Wer den Wohlstand der Schweiz sichern will, setzt auf Offenheit, unternehmerische Freiheit und verlässliche Rahmenbedingungen – nicht auf staatliche Eingriffe und Investitionshürden.

Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat, wo die FDP diesen Wirtschaftskiller erneut bekämpfen wird.

15. Geldwäscherei den Kampf angesagt

Die geplante Gesetzgebung verfolgt zwei zentrale Anliegen: Erstens soll die Offenlegungspflicht für juristische Personen gestärkt werden, damit die Behörden die wirtschaftlich Berechtigten rascher und verlässlicher feststellen können. Dazu ist die Schaffung eines eidgenössischen Registers vorgesehen (Entwurf 1). Zweitens sollen gewisse Beratungstätigkeiten neu dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden, inklusive entsprechender Sorgfaltspflichten (Entwurf 2). Diese Anpassungen sollen nicht nur die Bekämpfung von Geldwäscherei wirksamer machen, sondern auch sicherstellen, dass die Schweiz die internationalen Vorgaben erfüllt. In der Diskussion zur Richtigkeitsvermutung konnte sich auf einen Kompromiss geeinigt werden: Während die Einträge ins Register deklaratorischen Charakter haben sollen, greift eine Sonderregelung zur Nutzung des Registers für Beraterinnen und Berater sowie für Finanzintermediäre, die sicherstellen soll, dass sich diese auf die Einträge verlassen können. Die Partei konnte zudem erreichen, dass Amtsnotariate (staatliche Notariate/Grundbuchämter) der Sorgfaltspflicht wie private Notare unterstellt werden.

16. Vorstösse der FDP-Liberale Fraktion

25.3984 Mo. Fraktion RL (Sprecher: Alex Farinelli). Für gesunde Bundesfinanzen: Subventionsüberprüfung optimieren

Text:

Der Bundesrat wird beauftragt, die Subventionsprüfung gemäss Subventionsgesetz (SuG) so anzupassen, dass daraus ein Paket für einen Abbau von schädlichen Subventionen hervorgeht.

Begründung:

Subventionen stehen häufig in einem suboptimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis, da sie in der Regel mit Fehlanreizen und Marktverzerrungen einhergehen. Deshalb ist eine sorgfältige Subventionsüberprüfung essenziell. Insbesondere vor dem sich abzeichnenden strukturellen Defizit im Bundeshaushalt ist es wichtig, dass der Bund die Subventionen und Aufgaben des Bundes fundiert prüft.

Zwar führt der Bundesrat bei bestehenden Subventionen alle sechs Jahre eine Subventionsüberprüfung durch (siehe Subventionsgesetz, SuG). Jedoch besteht der Verdacht, dass es bei der Subventionsüberprüfung beachtliches Optimierungspotenzial gibt. Zum Beispiel liess Serge Gaillard in der NZZ vom 7. September 2024 verlauten: «Wir waren selbst überrascht, auf welches Sparpotenzial wir gestossen sind.» Ein nicht unbeachtlicher Teil dieses Sparpotenzials ist bei diversen Subventionen zu orten.

Der Bundesrat muss in der Umsetzung der vorliegenden Motion verschiedene Varianten zur Optimierung der Subventionsüberprüfung berücksichtigen. U.a. könnte der Bundesrat prüfen, ob es sinnvoll wäre, den sechsjährigen Prüfzyklus zu verkürzen. Ebenso muss der Bundesrat Optimierungen bzgl. des Formats der Ergebnisse der Subventionsüberprüfung prüfen. Eine Subventionsüberprüfung muss mit einem Massnahmepaket für das Parlament (ähnlich wie beim Gaillard-Bericht bzw. der darauffolgenden Botschaft des Bundesrates zum Entlastungspaket 2027) angereichert werden.

Es ist nicht auszuschliessen, dass eine optimierte Subventionsüberprüfung einen Mehraufwand und Verwaltungskosten mit sich bringt. Der Bundesrat sollte Lösungen suchen, mit denen die Verwaltungskosten möglichst gering gehalten werden.

 

25.3985 Po. Fraktion RL (Sprecher: Daniela Schneeberger). Für alle, die den Wecker stellen: Keine neuen Steuern für den Mittelstand

Text:

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, mit welchen Massnahmen er den Mittelstand in der Schweiz steuerlich entlasten und vor Abgaben schützen will. Der Bericht soll insbesondere:

  1. Aufzeigen, wie die Steuer- und Abgabenlast für Arbeitnehmende im Mittelstand gesenkt werden kann.
  2. Die Auswirkungen verschiedener Entlastungsmodelle auf die Kaufkraft, das Wirtschaftswachstum und die Bundeseinnahmen analysieren Text.

Begründung:

Der Mittelstand ist das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft und leistet einen wesentlichen Beitrag zu Wohlstand und sozialem Zusammenhalt. Er besteht aus all jenen, die jeden Morgen den Wecker stellen, zur Arbeit gehen, Verantwortung übernehmen und mit ihrem Einsatz den Staat, die Wirtschaft und das Gemeinwesen tragen.

Heute werden diese Leistungsträger jedoch durch hohe Steuer- und Abgabenlast, steigende Lebenshaltungskosten und zunehmende Regulierungen unter Druck gesetzt. Arbeit wird in der Schweiz doppelt belastet – durch Einkommenssteuern und Konsumsteuern – und die Lücke zwischen vereinbartem Bruttolohn und effektiv ausbezahltem Nettolohn ist bereits beträchtlich.

 

25.3986 Po. Fraktion RL (Sprecher: Daniela Schneeberger). Die Schweiz darf nicht den Musterknaben spielen: OECD-Mindeststeuer überprüfen

Text:

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen:

  • welche volkswirtschaftlichen, fiskalischen und standortpolitischen Effekte die Einführung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz bisher entfaltet hat,
  • wie erfolgreich und effizient die Implementation der OECD-Mindeststeuer verläuft, insbesondere im Vergleich zu anderen OECD-/EU-Staaten,
  • welche Herausforderungen sich in der praktischen Umsetzung für Bund, Kantone und Unternehmen ergeben,
  • ob die aktuellen Diskussionen in der G7 sowie das Nicht-Mitmachen von wichtigen Volkswirtschaften Voraussetzungen für einen Ausstieg schaffen und wie dieser Ausstieg aussehen könnte.

Begründung:

Die Schweiz hat die OECD-Mindeststeuer eingeführt in der Erwartung, dass viele andere Länder nachziehen. Dies hat sich nicht bestätigt. Angesichts der Tatsache, dass die aktuelle US-Regierung internationale Abmachungen mit Füssen tritt, ist nicht damit zu rechnen, dass weitere Staaten die Steuer einführen.

Das ist stossend, weil die OECD-Mindeststeuer die steuerliche Eigenständigkeit der Schweiz massiv einschränkt und Unternehmen mit zusätzlichen Auflagen belastet. Die Regelung wurde unter internationalem Druck eingeführt, ohne dass klar ist, welche Effekte sie tatsächlich bringt. Aktuell müsste die Schweiz wohl damit rechnen, dass andere Staaten zumindest einen Teil des Steuersubstrats abschöpfen würden, falls sie aus der Mindestbesteuerung ausstiege. Hält die Schweiz aber an der Mindeststeuer fest, besteht mittelfristig die Gefahr, dass Investitionen abwandern, die wirtschaftliche Dynamik gehemmt und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Steuersystems geschwächt werden.

Der Bundesrat muss die Auswirkungen der OECD-Mindeststeuer deshalb kritisch prüfen und offenlegen. Nur so kann beurteilt werden, ob die Schweiz sich mit dieser Regelung einen echten Vorteil verschafft oder ob Anpassungen notwendig sind, um den Standort zu schützen und zu stärken.

 

25.3988 Ip. Fraktion RL (Sprecher: Daniela Schneeberger). Ist der Bundesrat bereit, jetzt bei den schädlichen Regulierungen zu bremsen?

Text:

Das internationale Umfeld ist zunehmend von Unsicherheit geprägt. Die USA verfolgen eine Neuausrichtung ihrer Handelsbeziehungen und stellen sich gegen die OECD-Mindeststeuerreform. In der EU hingegen liegt der Schwerpunkt verstärkt auf der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit sowie dem Abbau administrativer Hürden für Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 20. August 2025 kommuniziert, einen «Schwerpunkt auf regulatorische Entlastung der Unternehmen» zu setzen. In den bestehenden Regulierungen seien Entlastungen «zu prüfen». Weiter schreibt der Bundesrat: «Bei noch nicht abgeschlossenen Vorhaben mit hohen Kostenfolgen für Unternehmen soll auch die Möglichkeit einer Verschiebung geprüft werden.»

Die FDP.Die Liberalen hat diese Ankündigungen erfreut zur Kenntnis genommen. Der Druck ist aktuell insbesondere auf die Exportwirtschaft enorm. Statt zu prüfen, sind daher sofortige und konkrete Massnahmen gefordert.

Wir bitten den Bundesrat, folgende Anknüpfungsfragen zu beantworten:

  • Bei welchen Regulierungen gedenkt der Bundesrat, Entlastungen zu prüfen? Und welche konkreten Regulierungen und Vorhaben will der Bundesrat bezügliche einer Verschiebung überprüfen?
  • Ist der Bundesrat bereit, nicht nur zu prüfen, sondern sofortige Entscheide zugunsten einer Entlastung der betroffenen Branchen zu fällen und überbordende Regulierungen – bestehende als auch nicht abgeschlossene Vorhaben – jetzt zu stoppen?
  • Einige Branchen (etwa Uhrenindustrie, Maschinenbau, Metallindustrie, Elektroindustrie oder gewisse Bereiche der Lebensmittelindustrie) sind bereits heute massiv von Trumps willkürlichen Zöllen betroffen. Welche spezifischen Massnahmen sieht der Bundesrat für diese Branchen vor, um sie vor aufwändiger Bürokratie und schädlichen Regulierungen zu entlasten?
  • Die Pharmaindustrie als bedeutendste Exportbranche der Schweiz ist mit enormen Zolldrohungen konfrontiert. Welche spezifischen Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Pharmabranche vor aufwändiger Bürokratie und schädlichen Regulierungen zu entlasten?

 

25.4067 Mo. Fraktion RL (Sprecher: Christian Wasserfallen). Geordneter Ausstieg für Schutzstatus S

Text:

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis spätestens Ende März 2026 eine umfassende Exitstrategie für den Schutzstatus S vorzulegen. Die Strategie hat einen Vorschlag für die geordnete Aufhebung von S zu enthalten, inklusive die Schaffung der dazu notwendigen rechtlichen Grundlagen sowie einen Umsetzungs- und Finanzierungsplan. Dabei müssen die rechtsstaatlichen Garantien (Asylzugang, Non-Refoulement, individuelle Prüfung, Härtefälle) gewahrt werden.

Begründung:

Die Schweiz trägt seit Beginn des Krieges eine erhebliche Aufnahmeverantwortung. Per Juli 2025 befinden sich 69'426 Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz; 42'908 sind im erwerbsfähigen Alter, 14'495 stehen in einem Arbeitsverhältnis. Die Lastenverteilung ist ungleich, Gemeinden und städtische Räume berichten über Engpässe bei Unterkünften, Schulen und Gesundheitsversorgung.

Vor diesem Hintergrund braucht es eine verbindliche Exitstrategie, die folgende Ziele zusammenbringt:

  • Es darf keinen automatischen, kollektiven Übergang in einen neuen Status geben.
  • Jeder Fall wird individuell überprüft. Die Strategie legt den dafür erforderlichen Personal- und Ressourcenbedarf offen. Positive Asylentscheide sind in bestehende Aufenthaltstitel (z. B. B-Aufenthalt) einzuordnen.
  • Ziel des Status muss eine geordnete und möglichst frühe Rückkehr sein. Dies kann durch ein degressives, zweckgebundenes Unterstützungsangebot vor Ort erleichtert werden.
  • Für Personen in Ausbildung gelten verhältnismässige Fristen. Mitwirkung sowie Arbeits-/Ausbildungsnachweise sind einzufordern.
  • Bei einer Ablehnung des Gesuchs braucht es, sofern möglich, eine Rückführung. Sollten die Personen aufgrund der Gefahrenlage nicht zurückgeschafft werden können, darf ihnen nur Nothilfe gewährt werden.

Der Bundesrat soll dabei einen konkreter Personalplan (Dolmetscher, juristische Ressourcen etc.) entwerfen und Vorschläge zum Mittelaufbau zur Sicherstellung der Einzelfallprüfungen und des Vollzugs machen. Ziel muss es sein, die Kantone und Gemeinden durch eine klare Finanzierungsarchitektur (Bundesmittel, Fonds, transparente Abrechnung) und operative Massnahmen zu entlasten.

Bereits vorbereitende Massnahmen müssen jetzt getroffen werden (Weisungen, IT-Terminierung, Reserve-Kapazitäten). Ein klarer Zeitplan schafft die nötige Planungssicherheit, erlaubt rechtzeitige Verordnungsänderungen und stellt sicher, dass Evaluationsmechanismen eingeplant werden können.

 

25.4068 Mo. Fraktion RL (Sprecher: Peter Schilliger). Pilotprogramm KI-Assistenz in Asylverfahren

Text:

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Vorschlag zu unterbreiten und die notwendigen Vollzugsmassnahmen zu treffen, damit das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG) innert 12 Monaten ein Pilotprogramm zur Erprobung von KI-gestützten Assistenzsystemen in ausgewählten Teilen der Asylaufnahme startet.

Begründung:

Die Asylverfahren stehen unter hohem Effizienzdruck. Technisch klar umrissene Pilotprojekte können Routineaufgaben übernehmen, ohne die rechtsstaatliche Prüfung zu ersetzen. Das neue Datenschutzgesetz verlangt bereits DSFA-Prüfungen bei risikobehafteter Datenbearbeitung; die DSFA-Richtlinien des Bundes konkretisieren Ablauf und Transparenzpflichten. Damit besteht eine geeignete rechtliche Grundlage, welche ein Pilotprojekt nutzen und ergänzen muss. Der Bund hat eine Auslegeordnung zur KI-Regulierung erarbeiten lassen; die Schweiz ist zudem in internationale Prozesse (Council of Europe Framework Convention) eingebunden. Es ist deshalb sinnvoll, Pilotprojekte zu testen, die an internationale Standards anschliessbar sind. Ein frühzeitiges, transparentes Vorgehen stärkt die Vertrauensbasis.

KI-Assistenz kann Routineaufgaben beschleunigen (bessere Erkennung von Dokumentenbetrug, effizientere Nutzung von Dolmetschern, raschere Fallselektion) und so personelle Ressourcen für komplexe rechtsstaatliche Entscheidungen freimachen. Internationale Erfahrungen (z. B. Kanada, UNHCR-Leitlinien) zeigen, dass Analytics für Triage sowie digitale Assistenzsysteme sinnvoll eingesetzt werden können. Dies stets unter strenger menschlicher Kontrolle. Diese Effizienzgewinne sind angesichts der vielen hängigen Asylverfahren sehr willkommen.

Die Forschung bestätigt, dass KI-Technologien in EU-Staaten bereits in Asyl- und Migrationsprozessen geprüft oder eingesetzt werden (z. B. für Triage, Übersetzungs-/Chatbot-Assistenz, Dokumentenprüfung, Altersschätzung). Viele Anwendungen sind experimentell; die EU-Debatte und Berichte fordern Transparenz und Schutzmechanismen. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen: Kanada setzt bereits Advanced-Analytics ein, um Antragsbestände vorzuselektieren und so die Bearbeitungskapazität deutlich zu erhöhen. Ein Gewinn, den auch die Schweiz durch eine eng begrenzte Triage-Unterstützung realisieren könnte. 

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25.4114 Mo. Fraktion RL (Sprecher: Philippe Nantermod). Für gesunde Bundesfinanzen: Klare Kostenreduktion beim Resettlement-Programm

Text:

Der Bundesrat wird beauftragt, das Resettlement-Programm so auszurichten, dass die Anzahl der im Rahmen dieses Programms aufgenommenen Personen verbindlich und deutlich reduziert wird und damit die damit verbundenen Kosten substanziell sinken.

Begründung:

Die Schweiz übernimmt humanitäre Verantwortung. Dies wird von der Fraktion der FDP nicht in Frage gestellt. Gleichzeitig benötigen wir gesunde Bundesfinanzen; wir müssen sparen und haben ein Ausgabenproblem. Die Bundesausgaben wachsen stetig. Wir müssen das Wachstum bremsen, um die Schuldenbremse zwingend einzuhalten.

Die vorliegenden Planungen betreffend Resettlement-Programm sehen beträchtliche Mittel vor: Der Bundesrat bewilligte ursprünglich für das Programm 2024–2032 ein maximales Budget von 233,1 Mio. CHF (bei 1'600 Personen); die Projektion für 800 Personen (400 in 2026 und 400 in 2027) müsste mit rund 118,3 Mio. CHF berücksichtigt werden. Diese Grössenordnung macht deutlich, dass kosmetische Einsparungen von ein paar Millionen nicht genügen; es braucht substanzielle, tiefgreifende Reduktionen oder Effizienzgewinne, damit das Programm mit den fiskalpolitischen Zielen vereinbar ist. Die Kantone und Gemeinden sind durch die zusätzlichen finanziellen und administrativen Belastungen des Resettlement-Programms bereits stark überlastet, was die Notwendigkeit substanzieller Kostenreduktionen weiter unterstreicht.

Die Motion zielt darauf ab, humanitäres Engagement mit fiskalischer Verantwortung zu verbinden: Resettlement darf nur dort stattfinden, wo es effizient, planbar und haushaltsrechtlich abgesichert ist. Durch verbindliche Einspar- und Transparenzpflichten wird sichergestellt, dass die Mittel zielgerichtet, wirkungsvoll und mit Rücksicht auf die finanzpolitischen Rahmenbedingungen eingesetzt werden.

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