Welches sind die zwei Nachteile des heutigen Systems?
Unser derzeitiges Steuersystem hat zwei grosse Nachteile: Die Heiratsstrafe und die Zweitverdienerstrafe.
Die Heiratsstrafe entsteht, weil die gemeinsame Besteuerung und die Steuerprogression zu einer teilweise höheren Steuerlast für Ehepaare führt als für Konkubinatspaare. Besonders betroffen sind dabei Paare mit einer ausgewogenen Aufgabenteilung und einem hohen Einkommen.
Die Zweitverdienerstrafe verhaltet sich ähnlich. Verheiratete Zweitverdiendene zahlen aufgrund der gemeinsamen Besteuerung oft mehr Steuern als Unverheiratete. Je höher das Einkommen der hauptverdienenden Person ist, desto stärker wird das Einkommen der zweitverdienenden Person besteuert.
Wie wirkt sich die Rollenverteilung der Ehegatten auf das Steuersystem aus?
Mit der Einführung der Individualbesteuerung würden Einverdiener-Ehepaare gegenüber Zweiverdiener-Ehepaaren mit identischem Gesamteinkommen steuerlich benachteiligt werden.
Bereits 1984 hat das Bundesgericht festgehalten, dass das heutige Steuersystem sogar verfassungswidrig ist (BGE 110 Ia 7)!
Die Individualbesteuerung ist tendenziell verfassungskonform und 2026 zeitgemäss.
Soll die Ehe ein steuerlich privilegiertes Institut werden?
Nein. Die Bevorzugung der Ehe wird damit begründet, dass die Ehegatten einander zu Unterhalt verpflichtet sind. Gleichzeitig bestehen aber auch ausserhalb der Ehe bei gemeinsamen Kindern oder nach einer Scheidung Unterhaltspflichten.
Im Falle des Splittings, begünstigt das Modell nicht die Ehe als solche, sondern nur die traditionelle Einverdiener-Ehe.
Ein zivilstandsabhängiges Steuersystem erscheint demnach nur schwer begründbar.
Schwächt die Individualbesteuerung das Institut der Ehe?
Nein. Die Besteuerung würde zivilstandsunabhängig erfolgen und die Ehe würde weder privilegiert noch benachteiligt werden.
Zudem würde die Heiratsstrafe endlich abgeschafft werden. Die Individualbesteuerung stärkt also die Ehe als Institut und die damit verbundenen institutionellen Garantien wie beispielsweise der hälftige Vorsorgeausgleich.
Die Individualbesteuerung lässt das Institut der Ehe unberührt.
Werden negative Erwerbsanreize wirklich beseitigt?
Ja. Der Bund rechnet mit zusätzlichen 10’000-47'000 Vollzeitstellen, während externe Studien teilweise von noch höheren Effekten ausgehen.
Allgemein gilt, dass ein Steuersystem, welches negative Erwerbsanreize setzt, dem Arbeitsmarkt massiv schadet und somit langfristig nicht zukunftsfähig ist.
Die Individualbesteuerung beseitigt negative Erwerbsanreize vollständig.
Wäre das Splitting denn nicht besser als die Individualbesteuerung?
Nein. Beim Splitting würden einfach Einverdiener-Ehepaare bevorzugt werden und die Zweitverdienerstrafe bliebe bestehen. Das Splitting, welches auf kantonaler Ebene verbreitet ist, wurde zudem Vom Bundesrat bereits 2024 klar abgelehnt (Stellungnahme vom 26. Juni 2024 zur Mitte-Initiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare»).
Das auf kantonaler Ebene verbreitete Splittingsystem ist also keine Lösung.
Ist die Individualbesteuerung tatsächlich ein Bürokratiemonster?
Initial gibt es einen Zusatzaufwand. Jedoch wird der Aufwand bei Wechselfällen (Heirat, Trennung, Scheidung, Tod, Wiederheirat) oder Haftungsfällen bei Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten entfallen. Dies daher, da beine Ehegatten neu individuell besteuert werden. Zudem kann der Automatisierungsgrad aufgrund breiterer Datenbass erhöht werden, was den bürokratischen Aufwand langfristig verringert.
Die Individualbesteuerung führt auf lange Sicht trotz grösserem Initialaufwand zu Vereinfachungen.