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Entscheidende Weichenstellung für die Zukunft

Der bilaterale Weg ist ein Erfolgsmodell. Mit den Bilateralen III will die Schweiz die gute Beziehung zu unseren europäischen Partnern auch in Zukunft sicherstellen und weiterentwickeln. Insbesondere die SVP schimpft dies eine Unterwerfung, eine Anpassung, eine Unterjochung. Dabei geht es im Kern um die Fortführung unseres «Schweizer Modells». Aber auch in unseren Reihen gibt es skeptische Stimmen. Deshalb ist es wichtig, dass wir das finale Verhandlungsresultat des Bundesrates abwarten. Gleichzeitig aber sollten wir uns die Frage stellen, was denn die Alternativen sein könnten.

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Nein zur Gewerkschaftsinitiative 

Am 3. März stimmen wir einmal mehr über ein sozialistisches Ausbauvorhaben unseres Sozialstaates ab. Eine Initiative, lanciert von Gewerkschaften, der SP und Grünen, verlangt die Einführung einer 13. AHV-Rente für alle. Auf den ersten Blick ein sympathisches Anliegen, wer mag dies den Rentnerinnen und Rentner schon nicht gönnen. Nur – die Initiantinnen und Initianten unterlassen es, ihrem Anliegen ein Preisschild anzuheften. Darum schon mal an dieser Stelle: 5 Mrd. Franken jährlich würde dies die AHV zusätzlich kosten.

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Unser Rentensystem ist aus dem Gleichgewicht. Der AHV droht über die nächsten 25 Jahre ein kumuliertes Defizit von über 100 Milliarden Franken. Die AHV-Renten zukünftiger Generationen sind folglich nicht mehr gesichert. Wie konnte das passieren? Die Bevölkerung wird immer älter, es kommen weniger Kinder auf die Welt und eine halbe Million Babyboomer erreichen in den nächsten zehn Jahren das Rentenalter – so viele wie noch nie. Um den Generationenvertrag zu sichern und unsere verfassungsmässige Verantwortung zu erfüllen, ist es unerlässlich, jetzt für sichere Renten – sowohl für die heutige als auch für kommende Generationen – zu sorgen.

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Bereits 2003 hatte CVP-Bundesrätin Ruth Metzler ein Transitabkommen mit einem Drittstaat unter Dach und Fach gebracht. Ziel war es, abgewiesene Asylsuchende, die nicht in ihr Heimatstaat zurückkehren können, in ein Drittstaat zuschicken. Der Grundsatz war damals vom EJPD akzeptiert worden: Abgewiesene Asylsuchende, die keinen internationalen Schutz benötigen, in ein Drittstaat zurückschicken. Rechtlich gesehen hatte niemand etwas einzuwenden. 

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