Wirtschaftliche Interessen mit humanitärer Tradition vereinbaren

 

geschrieben von Damian Müller, Ständerat LU

20160426

 

Die Ausfuhr von Kriegsmaterial: ein komplexes und heikles Thema, bei welchem die Wogen schnell hoch gehen. Die berechtigte Frage lautet: Wie können wirtschaftliche Interessen mit unserer humanitären Tradition vereinbart werden? Eine nüchterne Betrachtung der Dinge schafft hier Klarheit.

 

 

 

Die Kriegsmaterialverordnung sieht klipp und klar vor, dass keine Kriegsmaterialexporte bewilligt werden dürfen, wenn das Bestimmungsland in einen Konflikt verwickelt ist. So wird sichergestellt, dass die beabsichtigte Ausfuhr mit unseren Gesetzen vereinbar ist. Der Export von Kriegsmaterial erfordert zudem eine Einzelbewilligung: Nur wenn der Handel dem Völkerrecht und den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht widerspricht, wird dieser genehmigt.

 

Uns muss aber auch bewusst sein, dass die Rüstungsindustrie ein wichtiger Garant für Arbeitsplätze und ein grundlegender Pfeiler des Wirtschaftsstandorts Schweiz ist. Problematisch wird es, wenn zur rhetorischen Keule der Empörung gegriffen wird, um diese Unternehmen anzugreifen. So wird zum Beispiel der Export von Pilatus-Flugzeugen kritisiert, weil die Flugzeuge zu militärischen Zwecken umfunktioniert werden können. Wenn die Flugzeuge geliefert werden, sind sie ausdrücklich nicht für den militärischen Gebrauch gedacht. Was das Bestimmungsland damit anstellt, liegt letztendlich ausserhalb des Einflussbereiches der Schweiz.

 

Die Schweiz täte gut daran, sich auf einer Linie mit anderen neutralen Ländern wie Schweden oder Österreich zu positionieren und die inländischen Interessen nicht ausser Acht zu lassen. Eine allzu strenge Gesetzgebung würde zu einem erheblichen Verlust der Wettbewerbsfähigkeit führen und den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen.