Standortförderung muss auch in Entwicklungsländern möglich sein

Der Zuger Ständerat Matthias Michel schreibt in seinem Blogpost, weshalb er gegen die Konzernverantwortungsinitiative ist. Unter anderem befürchtet Michel, dass von einer Annahme der Initiative nicht nur in Zug ansässige Konzerne, sondern beispielsweise auch ein Zuger Confiseur oder lokale Velohändler betroffen wären.

Die Schweiz ist bekannt für gute wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen: Ich denke dabei an die demokratische Mitsprache, an einen verlässlichen und in seiner Macht beschränkten Rechtsstaat, an das hervorragende Bildungssystem und den funktionierenden Arbeitsmarkt. Innerhalb der Schweiz ist unser Kanton Zug durch die Ausgestaltung seiner Standortfaktoren bekannt und wirtschaftlich stark geworden. Gerne wünscht man auch anderen Ländern vergleichbare Rahmenbedingungen, damit das wirtschaftliche Ungleichgewicht auf der Welt abnimmt.

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit statt Weltpolizei spielen
Solche Rahmenbedingungen lassen sich nicht einfach exportieren. Aber einiges an Wissen und Erfahrung darüber schon. So fokussiert die Schweiz in ihrer internationalen Zusammenarbeit auf gute Regierungsführung, auf die Stärkung nationaler und lokaler Institutionen, auf die Verwaltung öffentlicher Finanzen und auf öffentliche Dienstleistungen. Schliesslich unterstützt unser Land Prozesse zur Konfliktprävention und -lösung. Es geht also um Unterstützung vor Ort. Genau das Gegenteil würde mit der Konzernverantwortungsinitiative bewirkt. Diese zieht Klagen für die Verantwortung im Ausland in die Schweiz. Statt allfällige Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltstandards vor dortigen Gerichten zu verfolgen, wird dieser Rechtsschutz in die Schweiz verlagert.

Statt den Rechtsstaat vor Ort zu stärken, wird er mit einer Klage in der Schweiz umgangen, die sich damit den Status einer Weltpolizei anmasst. Besser und mit mehr Wirkung arbeitet die Schweiz an internationalen Standards für Menschenrechte und Umwelt mit und stärkt einzelne Staaten in der Durchsetzung dieser Standards vor Ort.

Einbezug statt Ausschluss der Unternehmen
Vermehrt wird in der internationalen Zusammenarbeit auf den Einbezug der Privatwirtschaft Wert gelegt: Die Erkenntnis ist gewachsen, dass ohne Mitwirkung Privater weder die wirtschaftliche noch die soziale Lage eines Landes massgeblich verbessert werden kann. In den Worten von Constantine Bartel, der sich in der UNO und an der Universität Zürich für Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit engagiert: «Meine eigene konkrete Erfahrung im Südsudan führte mich zur Einsicht, dass multinationale Unternehmen eher Teil der Lösung als Teil des Problems sind, wenn es um den verbesserten Zugang zu essentiellen Menschenrechten geht.»

Und er sagt gegenüber «Watson» weiter, «dass im Südsudan die Verschlechterung der Menschenrechtssituation wenig bis gar nichts mit der Präsenz von «ausbeuterischen» Konzernen zu tun hat. Diese verlassen nämlich momentan den Südsudan, und mit ihnen auch die kleine gebildete Mittelschicht, die sich eigentlich am wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes beteiligen wollte.»

Gewissen und Erkenntnis
Verantwortung übernehmen für Menschenrechte und Umwelt ist ein globales Gebot. Wer die Initiative ablehnt, ist nicht gegen diese Logik und muss auch kein schlechtes Gewissen haben. Denn die Initiative verwendet fragliche Instrumente: Sie schafft ein neues Haftungsrecht, das mehr Fragen auslöst, als es zu beantworten vermag. Die Initiative erweckt sodann den falschen Eindruck, es seien nur grosse Konzerne betroffen, dabei wird jedes Unternehmen verpflichtet. Das kann ein Zuger Confiseur sein, der für seine Kirschstängeli auf Rohstoffe wie die Kakaobohne angewiesen ist. Oder ein Zuger Velohändler, dessen importierte Veloreifen aus Kautschuk hergestellt werden.

Diese Zuger Unternehmen müssten prüfen, inwieweit eine ausländische Lieferantin vor Ort Menschenrechte und Umweltstandards einhält. Das führt genau zu dem, was der südsudanesische Experte gesagt hat: Das entsprechende Exportland und mit ihm die lokalen Kleinunternehmen werden geschwächt. Soll Standortförderung nur für wohlhabende Länder gelten? Man darf, ja man muss mit gutem Gewissen auch Entwicklungsländer in deren Perspektiven und Stärkung des dortigen Rechtsstaats unterstützen und ihnen eine eigene Standortpolitik ermöglichen.

Matthias Michel, Ständerat ZG

Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Onlineportal zentralplus.ch

Matthias Michel