Ein Ja zum InstA ist ein Ja zu Arbeitsplätzen und zur Zukunft

Das Rahmenabkommen sichert den bestmöglichen Zugang zum EU-Binnenmarkt und verhindert die Erosion der Bilateralen. Es entspricht auch den im Juni 2018 formulierten Forderungen der FDP. Darum sagt die FDP-Liberale Fraktion klar Ja, auch wenn es noch drei Konkretisierungen braucht. 

Ein Beitrag von Nationalrat und Fraktionspräsident Beat Walti.

Ziel der FDP war und ist es, mit einem Rahmenabkommen (InstA) für die Schweiz den bestmöglichen Zugang zum EU-Binnenmarkt zu sichern. Die Bilateralen sind der Garant gegen einen EU-Beitritt. Letzte Woche haben wir in der Fraktion zusammen mit Bundesrat Ignazio Cassis das InstA analysiert und intensiv diskutiert. Wir sagen klar JA. Denn es schafft Rechtsicherheit und garantiert den enorm wichtigen Fortbestand und die Entwicklung des bilateralen Weges. 

Das InstA entspricht den Beschlüssen der FDP-Delegierten von Airolo 

Die Delegierten der FDP Schweiz haben im Juni 2018 in Airolo ein Positionspapier mit Forderungen und roten Linien zum Rahmenabkommen verabschiedet. Das InstA ist damit kompatibel: 

  • Der diskriminierungsfreie Zugang zum EU-Binnenmarkt wird ermöglicht. 
  • Keine automatische Übernahme von EU-Recht: Das Parlament setzt jede Rechtsentwicklung der EU regulär um. Die Stimmbevölkerung kann in einem Referendum darüber abstimmen.
  • Am Ende eines möglichen Streitbeilegungsprozesses prüft ein Schiedsgericht die Verhältnismässigkeit von Ausgleichsmassnahmen unabhängig und abschliessend. Zwar sieht das InstA noch einen Zwischenschritt vor, der von der FDP nicht explizit gefordert worden war. Aber dieser Zwischenschritt ist nicht entscheidend.
  • Alle Forderungen der Schweiz mit Bezug zum Transitverkehr sind erfüllt.
  • Der Inländervorrang ist garantiert.
  • Eine Regelung der staatlichen Beihilfen ist nur für den Flugverkehr vorgesehen. In diesem Bereich sind die Beihilfen aber bereits heute geregelt. 

Auch in folgenden drei Bereichen erfüllt das InstA die Ansprüche der FDP. Um Missverständnisse zu verhindern, muss der Bundesrat unsere Position gegenüber der EU aber noch konkretisieren:

  • Die Guillotine der Bilateralen I bleibt mit dem InstA zwar bestehen, wird aber entschärft. Denn das neue Verhältnismässigkeitsgebot macht eine Anwendung der Guillotine faktisch unmöglich, da eine solche Ausgleichsmassnahme überhaupt nicht verhältnismässig wäre. 
  • Die wichtigsten drei Kernmassnahmen der flankierenden Massnahmen werden neu im InstA verankert und dauerhaft abgesichert (Voranmeldefrist, Kautionspflicht, Dokumentationspflicht). Das ist ein grosser Verhandlungserfolg der Schweiz – wir werden gegenüber allen EU-Staaten privilegiert. Der Schutz der Löhne in der Schweiz ist mit dem InstA daher nicht gefährdet. Auch bei einer eventuellen Weiterentwicklung des massgebenden Rechts muss der Lohnschutz gewährleistet bleiben.
  • Die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) ist im InstA nicht enthalten. Die EU soll aber auch in Zukunft nicht auf einer Übernahme der UBRL beharren können. Rechtliche Weiterentwicklungen im Bereich des Freizügigkeitsabkommens (FZA) müssen einen Bezug zum Arbeitsmarkt aufweisen, denn im FZA geht es um die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Weiterentwicklung im Sozial- und Aufenthaltsrecht ist nicht Teil des FZA. 

Diese drei Konkretisierungen muss der Bundesrat in den Gesprächen mit der EU noch vornehmen. Es geht dabei jedoch nicht um Nachverhandlungen, sondern um das Ausnutzen von Auslegungsspielräumen im Rahmen des bestehenden Vertragstextes. Sind diese Konkretisierungen angebracht, ist der Weg zum InstA aus unserer Sicht frei. Das InstA garantiert unseren Exportfirmen den diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem wichtigsten Absatzmarkt und sichert tausende Arbeitsplätze und den Wohlstand in der Schweiz. Damit sind die Rahmenbedingungen für eine auch in Zukunft erfolgreiche Schweiz geschaffen.


Zur Medienmitteilung

Beat Walti