Die FDP Schweiz übernimmt ihre Verantwortung in der Klimapolitik und präsentierte darum heute ihr liberales Konzept für die Neuauflage des CO2-Gesetzes (Medienmitteilung). Es basiert auf den drei Säulen Gebäude, Mobilität sowie Industrie und schlägt konkrete, umsetzbare Massnahmen zur Einhaltung der Klimaziele vor. Damit legt die FDP als erste Partei ihre Forderungen im Hinblick auf die anstehende Vernehmlassung offen, in der wir uns im Detail äussern werden.

Die Massnahmen folgen einem 3-Säulen-Prinzip (Gebäude, Mobilität, Industrie). Dabei soll darauf geachtet werden, dass keine Quersubventionierungen mehr stattfinden und die besondere Betroffenheit der unterschiedlichen Regionen berücksichtigt wird. In allen Säulen sind technologieneutrale Lösungen anzustreben.

Zielwert: -50% bis 2030 gegenüber 1990 (Flexibilität bezüglich In-/Ausland-Zielen)

1. Säule – Gebäude

  • CO2-Abgabe bleibt auf 120.- CHF / tCO2, davon werden wie bisher 2/3 der Einnahmen an die Bevölkerung & Unternehmen zurückverteilt.
  • Gebäudeprogramm 2.0: Das bestehende Gebäudeprogramm soll vorläufig weiterbestehen und aus der Zweckbindung der CO2-Abgabe (1/3) gespiesen werden. Gleichzeitig muss geprüft werden, wie es mittelfristig durch ein neues privatwirtschaftlich finanziertes Gebäudeprogramm 2.0 abgelöst werden kann. Es braucht eine Lösung, die die Investitionskosten grösserer Sanierungsprojekte über den gesamten Lebenszyklus trägt. Die Speisung soll neu komplett privatwirtschaftlich aus Pensionskassenvermögen, Finanzbranche etc. erfolgen.
  • Steuerlichen Anreize für Gebäudesanierungen: Getätigte Sanierungsinvestitionen sollen in einer Übergangsphase steuerlich stärker abzugsfähig sein (Faktor von 1,5) und sämtliche energetische Massnahmen umfassen (z.B. Investitionen in nachhaltige Energieerzeugungsanlagen).
  • Anrechenbarkeit der Sanierungsinvestitionen beim Mietzins (kostenneutrale Bilanzierung bei den Nebenkosten)
  • Mittelfristig (z.B. ab 2035): Falls Massnahmen nicht greifen, Einführung von nationalen Grenzwerten.

2. Säule – Mobilität

  • Kompensationssystem für Treibstoff-Importeure bleibt auf heutigem Niveau (inkl. aktuellem max. Preisaufschlag von 5 Rp. pro Liter).
  • Kompensationsprojekte sollen stärker der Mobilität zugutekommen (Ladestationen/Tanksäulen-Netz für Elektro und Wasserstoff, Produktion synthetischer Treibstoffe etc.).
  • Strassenverkehr: Übernahme aller EU-Grenzwerte inkl. Lastwagen (im Gleichschritt mit EU)
  • Flugverkehr – Beimischquote für nachhaltige Treibstoffe: Quote für Sustainable Aviation Fuel (SAF) gemäss EU-Zielen (2% ab 2025).
  • Synthetische Treibstoffe (Flug- & Strassenverkehr): Anfangsinvestitionen könnten über Kompensationssystem mitfinanziert werden, aber keine langfristige finanzielle Unterstützung durch den Bund. Gesetzliche Grundlage zugunsten von technologieneutralen Produktionsanreizen in CH schaffen (z.B. Anrechenbarkeit bei Flottenzielen)

3. Säule – Industrie

  • Ausweitung Zielvereinbarungssystem auf alle Unternehmen (Ausweitung auf neue Bereiche wie Gebäude oder Fahrzeugflotten)
  • Ausweitung Emissionshandelssystem (EHS) CH-EU: Einfachere, freiwillige Teilnahme von kleineren Anlagen mit tiefen Treibhausgasemissionen & Ausweitung auf weitere Branchen im Gleichschritt mit der EU