Abfallbewirtschaftung und -behandlung gelten ebenfalls als Bestandteil der Infrastruktur. Die Schweiz steht in diesem Bereich im internationalen Vergleich sehr gut da. Nachhaltiger Ressourceneinsatz hin zu einer Kreislaufwirtschaft, sollen zielgerichtet umgesetzt werden. Die richtigen Rahmenbedingungen sollten geschaffen werden, sodass Schweizer Unternehmen in Sachen Kreislaufwirtschaft auch in Zukunft eine Vorreiterrolle einnehmen können.

Nach welchen Grundsätzen handeln wir:

Ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltig: Kreislaufwirtschaftsprinzipien sind nur dann sinnvoll, wenn sie sowohl zu einer ökologischen als auch ökonomischen Verbesserung führen und sozial akzeptiert sind.

Privatwirtschaftliche Freiräume: Die Entsorgung und das Recycling von Abfällen sollten, wo immer möglich, von Privaten erbracht werden. Es gibt keinen Grund, warum der Staat selbst entsprechende Unternehmen betreiben sollte.

Internationale Offenheit und globale Ausrichtung: Eine Angleichung an EU-Normen ist wünschenswert, wobei es weiterreichende nationale Vorschriften im Sinne von «Swiss Finish» zu vermeiden gilt.

Fortschritt und Technologie: Primär soll nicht etwa die Methode der Entsorgung und des Recyclings (bspw. wie soll gesammelt werden?) definiert werden, sondern im Fokus stehen die Ziele der Entsorgungswirtschaft (bspw. Grenzwerte für rezyklierte Rohstoffe).

Wie wir gemeinsam weiterkommen:

Skaleneffekte: Kehricht sollte auf industriellem Niveau weiterverwendet werden. Damit sich Skaleneffekte erkennbar machen und auch zum Vorteil genutzt werden können, werden grosse Mengen an Kehricht benötigt.

Privat vor Staat: Staatliche Monopole sowie Fehlregulierungen in der Abfallwirtschaft müssen hinterfragt bzw. behoben werden, damit noch mehr privatwirtschaftliche, innovative Lösungen z. B. zugunsten einer verbesserten Wiederverwendung von Kunststoff entstehen können, und so einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten können.

Kein Exportverbot: Gewisse Abfälle erreichen in der Schweiz ein zu kleines Volumen, um effizient rezykliert werden zu können. Zudem ist es fast unmöglich geworden, hierzulande neue Mülldeponien zu eröffnen. Ein Exportverbot wäre unter diesen Umständen unangebracht. Die Zusammenarbeit mit globalen Anbietern ist zu fördern. Dies gilt nicht für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen.

International anerkannte Zertifikate anwenden: Die Ordnungsmässigkeit der Entsorgung oder Wiederverwertung im Ausland wird dank Zertifikaten geprüft und sichergestellt. Teure und nicht ausgelastete sowie spezialisierte Werke in der Schweiz werden somit umgangen.