50/50-Aufteilung der Ergänzungssteuer ist auch ohne Obergrenze oder Zweckbindung ungenügend
Im Rahmen der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer hat sich der Nationalrat heute für eine Aufteilung der Erträge aus der Ergänzungssteuer im Verhältnis 50/50 zwischen Bund und Kantonen entschieden – ohne Plafonierung oder Zweckbindung der Einnahmen. Dieses Ergebnis korrigiert die Entscheidung der Mehrheit der WAK-N, die teilweise zu Ungunsten der Kantone ausgefallen war. Für die FDP ist die Entscheidung, die Mitte-Links im Nationalrat getroffen hat, respektlos gegenüber dem Föderalismus. Es ist wichtig, dass die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer mindestens zu 75 Prozent den Kantonen zukommen, damit diese die Attraktivität ihres Wirtschaftsstandortes erhalten können.