Die FDP begrüsst das NEIN zum einseitigen Erbschaftssteuerabkommen

Nationalrat will nicht, dass sich Frankreich in unsere Steuerangelegenheiten einmischt

Der Nationalrat hat dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern heute eine deutliche Absage erteilt. Die FDP begrüsst den Entscheid auf Nichteintreten, denn das vom Bundesrat ausgehandelte Abkommen würde die Schweiz gegenüber anderen Staaten klar schlechter stellen: Es verletzt das Prinzip der Besteuerung am Wohnort des Erblassers und benachteiligt Schweizer Bürgerinnen und Bürger.

Einer Einmischung Frankreichs in unsere Steuerpolitik hat der Nationalrat heute eine deutliche Absage erteilt. Er will nicht, dass die Schweiz einer doppelten Steuerpflicht – einerseits am Wohnort des Erblassers einerseits und am Wohnort des Erben andererseits – unterstellt wird. Damit hat die FDP nicht zuletzt ein starkes Zeichen für unsere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer setzen können. Der Nationalrat will lieber kein Übereinkommen als ein solches ungerechtes und einseitig auferlegtes Abkommen, das unsere Souveränität einschränkt.

Abkommen mit Frankreich weckt Begehrlichkeiten anderer Staaten

Das Erbschaftssteuerabkommen wäre nicht nur zum einseitigen Vorteil von Frankreich. Vielmehr würden damit Begehrlichkeiten anderer Staaten geweckt, welche ähnliche Bestimmungen fordern würden. Weiter verstösst das Abkommen gegen internationale Standards und verletzt ein grundlegendes Prinzip: Ein Nachlass soll von dem Staat, in welchem der Erbe seinen Wohnsitz hat, besteuert werden und Immobilien sollen dort besteuert werden, wo sie liegen – aus Liebe zur Schweiz.

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