geschrieben von Ruedi Noser, Ständerat ZH

Der Fall Osamah M. stimmt mich nachdenklich und erfüllt mich gleichzeitig mit Sorge. Osamah, der Anführer der Schweizer „IS-Zelle“ (NZZ) erhielt nämlich trotz IS-Verbindungen in der Schweiz und unter falscher Identität Asyl. Seit 2014 steht er unter Arrest und war wegen Verletzungen durch Beteiligung an Kampfhandlungen unter anderem in ärztlicher Behandlung. Wie kam es soweit? Dieses Vorgehen unserer Behörden wirft viele Fragen auf: Wieso hat das Staatssekretariat für Migration (SEM, vormals Bundesamt für Migration) nicht den Fall zur Überprüfung an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) weitergeleitet? War der Umstand, dass der Kriegsversehrte auf einen Rollstuhl angewiesen ist, entscheidend für seine Anerkennung als Flüchtling? Waren Institutionen wie das IKRK oder die Flüchtlingsinstitution der UNO, das UNHCR, an der Einweisung von Osamah M. in das Paraplegiker-Zentrum in Nottwil beteiligt?