geschrieben von Josef Dittli, Ständerat UR

Die Sozialkommission des Ständerates (SGK-S) will mit ihrem Entscheid vom 08. November, dass der Ständerat im Rahmen der Differenzbereinigung am Beschluss ihres Rates festhält, die AHV um 70 Franken zu erhöhen. Dieser Ausbau der AHV ist grundfalsch, wird die Annahme der Altersvorsorge 2020 (AV 2020) hochgradig gefährden und ist auch nicht notwendig. Das Ziel der AV 2020, die Rentenhöhe grundsätzlich zu erhalten, kann ohne AHV-Erhöhung erreicht werden.