geschrieben von Kurt Fluri, Nationalrat SO

Neben der fehlenden Kohärenz der zur Ausschaffung führenden Deliktskataloge gibt es weitere schwerwiegende Mängel der Durchsetzungsinitiative:
Bei leichten Delikten stehen die Strafe und die automatische Ausschaffung in einem krassen Missverhältnis. Künftig wird jede Strafverfügung der Staatsanwaltschaft, welche bisher in der Regel von den Delinquenten akzeptiert wird, angefochten und zu einem langwierigen Prozess über mehrere Instanzen führen. Verständlich, geht es doch hier nicht primär um die Strafe, sondern um die existenzielle Frage der Ausschaffung. Die Folge ist eine Aufblähung des Justizapparates.