Die Schweiz und die bilateralen Beziehungen zur EU

Nach Beendigung der Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die negativen Folgen dieser Entscheidung für die Schweiz zu verhindern oder zumindest abzufedern. In Anbetracht der grossen Bedeutung des bilateralen Weges und zur Sicherung des Wohlstands hat die FDP deshalb bereits am 16. April 2021 proaktiv einen 3-Säulen-Aktionsplan verabschiedet.

1. Säule: Internationale Massnahmen mit der EU

Der Gesamtbundesrat ist in der Verantwortung, die Weiterentwicklung des bilateralen Weges zu sichern. Das wird weder schnell noch einfach möglich sein. Optionen dazu können sein:

  • Limitierte Dynamisierung der Bilateralen: Die technischen Sachbereiche, wie insb. MRA & Luftverkehr, werden mittels eines gesonderten Abkommens bereits heute mit der EU geregelt ("dynamisiert"). Das würde eine limitierte Dynamisierung der Bilateralen ermöglichen. Wichtige Bedingung: Verzicht auf «Nadelstiche» (bspw. bei Börsenäquivalenz) und De-Blockierung anderer Abkommen. In die Verhandlungsmasse miteinbezogen werden können im Gegenzug auch offene Punkte der Schweiz wie die Kohäsionszahlungen.
  • Bilaterale III: Neue Abkommen wie bspw. ein Strommarktabkommen, Finanzdienstleitungsabkommen (FDLA) und ein Gesundheitsabkommen können soweit erforderlich mit der von der limitierten Dynamisierung der Bilateralen noch nicht erfassten Abkommen zu einem neuen Vertragspaket der Bilateralen III verbunden werden.

2. Säule: Internationale Massnahmen unabhängig von der EU

Es sind aktiv Partnerschaften mit Staaten ausserhalb der EU zu suchen oder zu intensivieren. Diese sind möglich im Bereich:

  • Freihandel (z.B. MERCOSUR, Indien, USA, WTO);
  • Forschung und Innovationsförde-rung (Bi- und multilaterale Forschungsprogramme ausserhalb der EU);
  • Bildung (bilaterales Programm mit UK);
  • Landwirtschaft/Veterinärwesen (Vorbild Abkommen EU-UK);
  • Finanzbranche (Anerkennung Gleichwertigkeit zw. UK & CH).

3. Säule: Nationale Massnahmen

Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die die Schweiz unilateral umsetzen kann, um die negativen Folgen des Scheiterns abzufedern (Kompensation der erschwerten Marktzugänge und neuen Benachteiligungen):

  • Umsetzung nationales Fitnessprogramm (gemäss FDP-Positionspapier „Vorwärtsstrategie für die Schweiz“);
  • Kompensationsmassnahmen (wie z.B. Alternativen zu EU-Äquivalenzanerkennungen der Börsen);
  • autonomer Nachvollzug zwecks regulatorischer Entlastung der Wirtschaft;
  • autonome Anpassungen, um die Anerkennung der Gleichwertigkeit zu forcieren (wie z.B. Anpassung des Datenschutzgesetzes)