Raserurteil entlockt SVP Geständnisse

Die Initiative ist lückenhaft und absurd, die Argumentation paradox

 

 

Das Raserurteil beweist, der Gegenentwurf ist eine pfannenfertige Lösung. Er schafft nicht nur den Todesraser aus, sondern alle Mitraser. Diese Tatsache entlockt der SVP gerade zwei Geständnisse. Erstens, dass ihre Initiative eben doch gegen die Grundprinzipien der Bundesverfassung und gegen internationales Recht verstösst. Damit zeigen sie, Wahlkampf kommt bei der SVP vor Schweizer Grundprinzipien. Zweitens, sie muss eingestehen, dass ihr Deliktkatalog so löchrig wie ein Emmentaler Käse ist.

 

Die SVP ist in der Defensive. Ihre Argumentation ist paradox. Sie unterstellt dem Gegenentwurf, er liesse eine „Vielzahl von Gründen für einen Rekurs“ zu, welche angeblich Ausweisungen aufgrund unserer Bundesverfassung und internationalen Abkommen verunmöglichen. Die Realität der Raser-Urteile von Schönenwerd beweist das pure Gegenteil. Die Initiative erfasst lediglich den Haupttäter. Mit dem Gegenentwurf würden alle 3 Täter ausgeschafft werden! Und dies – so ungläubig es für die SVP sein mag – vollkommen vereinbar unserer Bundesverfassung und allen internationalen Verträgen. Das zeigt handfest: Der Gegenentwurf ist umfassend, umsetzbar, härter als die Initiative - trotzdem aber fair.

Der Deliktkatalog ist detaillierter als jener der Initiative. Ab zwei Jahren Freiheitsstrafe kann unabhängig von der Tat ausgeschafft werden.

 

Der Gegenentwurf ist vereinbar mit den Grundprinzipien der Bundesverfassung, internationalem Recht und erwiesenermassen mit der Personenfreizügigkeit! Der Gegenentwurf schafft sowohl Raser, als auch Schläger aus. Nicht so die Initiative. Die schmeisst lieber die arbeitslose Putzfrau aus dem Land, welche einmal die Gelegenheit hatte, ein paar Franken beim Reinigen der Nachbarswohnung zu verdienen. Absurd.

 

Kontakte:

Stefan Brupbacher, Generalsekretär, FDP.Die Liberalen, 079 781 13 81

Philippe Miauton, Pressesprecher FDP.Die Liberalen, , 079 277 68 41