Keine Freiheit ohne Sicherheit

Neue Technologien dürfen kein Vorteil für Verbrecher sein

Der Nationalrat hat der Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) grünes Licht gegeben. Durch die Anpassung der künftigen Entwicklungen können Straftätige in Zukunft besser überwacht werden. FDP.Die Liberalen unterstützt diese Revision und begrüsst die Entscheidung des Nationalrats. Eine Anpassung des Gesetzes ist dringend nötig. Die neuen Technologien bieten auch Kriminellen neue Möglichkeiten, hier muss die Strafverfolgung mithalten können.


Mit der vorliegenden Totalrevision des BÜPF soll sichergestellt werden, dass die notwendigen Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs weder heute noch in den kommenden Jahren durch die Verwendung neuer Technologien verhindert werden können. Zukünftig wird die Überwachung von Personen, gegen die ein dringender Verdacht auf Begehung einer schweren Straftat besteht (wie Mord, Vergewaltigung, Pädophilie etc.), über moderne Kommunikationsmittel (Internettelefoniedienste wie Skype, E-Mail-Dienste, Cloud-Services oder Chat- Plattformen) möglich sein.


Auf den Punkt gebracht geht es um die Frage, ob neue Technologien wie zum Beispiel verschlüsselte Internettelefonie lediglich den Kriminellen zur Verfügung stehen sollen, oder ob diese Technologien auch von unseren Behörden zur Bekämpfung schwerer Verbrechen angewendet werden dürfen. Die Vorlage beantwortet diese Frage klar: Das BÜPF und die Strafprozessordnung sollen an die technische Entwicklung der letzten Jahre und im Rahmen des Möglichen an die künftigen Entwicklungen in diesem Bereich angepasst werden. Das Ziel besteht ausdrücklich darin, nicht mehr, sondern besser überwachen zu können.


Für die FDP ist es wichtig, dass das Gleichgewicht zwischen den Überwachungsmassnahmen und dem Schutz der Privatsphäre sichergestellt ist. Deshalb setzt die Vorlage auch klare Grenzen: die Überwachung darf nur im Rahmen eines Strafverfahrens angeordnet werden; der Deliktskatalog wurde auf schwere Strafverfahren begrenzt und ein Gericht muss die Überwachungsmassnahme bewilligen.


Mehr Sicherheit für unsere Freiheit


Das öffentliche Interesse an der Verfolgung schwerer Verbrechen rechtfertigt eine Grundrechtseinschränkung im Rahmen der vorgeschlagenen Gesetzesvorlage. Denn ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Die verschlüsselte Datentechnologie darf nicht einfach den Kriminellen überlassen werden. Daher ist es geradezu ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, dass auch die Methoden der Strafermittler technisch aufgerüstet werden.


Die FDP unterstützt diese Vorlage, die den Strafermittlern den Einsatz entsprechender technischer Mittel ermöglicht. Diese erlauben der Polizei, den Datenaustausch einzusehen. Weiter können diese Daten auf „Vorrat" von den Telekommunikationsdiensten bis zu 12 Monaten aufbewahrt werden, statt wie bisher nur 6 Monaten. Diese Massnahme wird auch von den Strafverfolgungsbehörden unterstützt. Die aktuelle Beschränkung auf 6 Monaten bietet oft einen nicht genügend grossen Zeitraum.


Freiheit, Gemeinsinn und Fortschritt – aus Liebe zur Schweiz.

Kontakte
Gabi Huber, Präsidentin FDP.Die Liberalen, 076 331 86 88
Christa Marwalder, Nationalrätin, 079 222 52 80
Giovanni Merlini, Nationalrat, 079 337 04 34
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Aurélie Haenni, Pressesprecherin Romandie, 079 315 78 48