Inländervorrang präzisiert

FDP begrüsst den Beschluss der staatspolitischen Kommission

Die staatspolitische Kommission des Ständerates SPK-S spricht sich mit ihrem Beschluss klar für den Erhalt der bilateralen Verträge aus. Dies ist auch die oberste Priorität für FDP.Die Liberalen. Das Konzept der SPK-S orientiert sich am dreistufigen Modell des Nationalrates, präzisiert es jedoch. Insbesondere wird die Stellenmeldepflicht strenger ausgestaltet. Kern der Vorlage ist nach wie vor der Inländervorrang, dieser wird aber präzisiert. Auf unilaterale Massnahmen gegenüber der EU verzichtet das Konzept.


Auch das von der SPK-S angenommene Konzept soll das Freizügigkeitsabkommen mit der EU nicht verletzen und die bilateralen Verträge erhalten. Es orientiert sich weiterhin am dreistufigen Modell des Nationalrates. Dieses sieht vor, dass 1. das inländische Arbeitskräftepotential besser ausgeschöpft, 2. eine Meldepflicht für freie Stellen gegenüber dem kantonalen Arbeitsvermittlungszentrum eingeführt und 3. weiterführende Massnahmen umgesetzt werden. Insbesondere die zweite Stufe wird nun konkretisiert: Die Arbeitsvermittlung kann Arbeitgeber innert kurzer Frist geeignete Stellensuchende zuweisen, welcher diese zum Gespräch einladen muss. Bei einer nicht-Anstellung ist eine klare Begründung erforderlich.

Weniger bürokratischer Aufwand

Die Kontingentierung von Angehörigen aus Drittstaaten wird beibehalten. Jedoch beinhaltet das Konzept keine Schwellenwerte mehr, sondern nur noch Vorgaben, wonach bei überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit in bestimmten Berufsgruppen und Tätigkeitsbereichen die beschriebenen Massnahmen greifen. Auch gilt die Stellenmeldepflicht nur noch für einzelne Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche. Das mindert den bürokratischen Aufwand, da sich die Stellenmeldepflicht nicht mehr auf gesamte Branchen bezieht und nur bei überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit zur Anwendung kommt. Zudem entfällt die Meldepflicht für Unternehmen, die Inländer anstellen. Weiterhin verzichtet wird auf eine Umsetzung mit Kontingenten und Höchstzahlen, da diese nicht FZA-konform wären und zu einer Kündigung der Bilateralen führen. Das würde zum Verlust von tausenden Arbeitsplätzen führen.

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