Gute Rahmenbedingungen für COVID-Kredite

Generelle Verlängerung der Kreditlaufzeit auf 8 Jahre geht zu weit

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat das Solidarbürgschaftsgesetz beraten, welches für die Wintersession im Nationalrat traktandiert ist. Die FDP unterstützt das Gesetz. Es führt die guten Rahmenbedingungen für die COVID-Kredite weiter und versorgt damit notleidende Firmen, insbesondere KMU, mit dringend benötigter Liquidität. Bisher wurden über 80 Prozent der Kredite an Kleinunternehmen mit weniger als zehn Vollzeitstellen vergeben. Wir begrüssen, dass die Kommission die Möglichkeiten punktuell über den ersten Vorschlag des Bundesrats hinaus erweitern will und beispielsweise die maximale Rückzahlungsfrist – in ausserordentlichen Fällen – auf bis zu zehn Jahre ausdehnt. Bei der Grundregel setzt sich die FDP allerdings für einen engeren zeitlichen Rahmen ein, so wie vom Bundesrat beantragt. Gleichzeitig sollen die richtigen Anreize gesetzt werden, damit sich die betroffenen Firmen rasch erholen und den Kredit zurückzahlen können. À-fonds-perdu-Lösungen sind nur in besonderen Härtefällen möglich.

 

Mit dem Instrument der Bundesbürgschaft für Bankkredite für Unternehmen hat der Bundesrat zu Beginn der COVID-Krise rasch, unbürokratisch und marktnah Unterstützung für notleidende Firmen auf die Beine gestellt und damit eine Vielzahl von Firmen und Arbeitsstellen gesichert. Nun gilt es, die Regelung ins ordentliche Recht zu überführen und den Unternehmern sowie den anderen involvierten Akteuren Rechtssicherheit während der Laufzeit zu garantieren. Die FDP hat in der WAK-N unter anderem unterstützt, dass die Gelder auch für betriebsnotwendige Neuinvestitionen verwendet werden können.

Rückzahlung der Kredite ermöglichen und fördern
Von der COVID-Krise betroffene Firmen sollen möglichst bald wieder ohne staatliche Unterstützung arbeiten und erfolgreich sein können. Dafür brauchen sie beste Rahmenbedingungen, damit sie ihre Geschäftstätigkeit so rasch wie möglich erfolgreich auf die neuen Marktbedingungen einstellen und den Kredit wieder zurückzahlen können. Branchenspezifische à-fonds-perdu Beiträge sind hingegen nicht zielgenau. Sollte es für einen Kreditnehmer am Ende der erweiterten Rückzahlungsfrist nicht möglich sein, den Kredit zurückzuzahlen, ist dies im Einzelfall zu regeln.

Arbeit und Leistungsbereitschaft nicht bestrafen
Die Arbeit in KMU muss sich auch während der Laufzeit der COVID-Kredite und auch gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten lohnen. Darum unterstützen wir ein generelles Verbot von variablen Lohnbestandteilen bei COVID-Krediten nicht. Diese können einen relevanten Teil des Lohns ausmachen. Wir fordern betroffene Firmen aber dazu auf, mit Augenmass und Sensibilität vorzugehen.
 
FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.

Daniela Schneeberger
Beat Walti