FDP will starke Aufsicht über die Krankenversicherer, aber keine unnötige Bürokratie

Das BAG soll seine Aufsichtsfunktion wahrnehmen, nicht Krankenkasse spielen

Der Nationalrat hat heute das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) an den Bundesrat zurückgewiesen. Eine starke Aufsicht über die Krankenversicherer ist wichtig. Hingegen darf das BAG nicht zunehmend in den Markt eingreifen. Der Bundesrat soll die relevanten Punkte des KVAG in das bestehende Krankenversicherungsgesetz integrieren. Damit soll die Aufsicht verbessert werden, ohne unnötige und teure Bürokratie aufzubauen.


Die FDP unterstützt eine starke Aufsicht über die Krankenversicherer, wehrt sich aber dagegen, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zunehmend in den Markt eingreift, anstatt sich auf seine Aufsichtsfunktion zu beschränken. Das BAG soll überprüfen, ob Prämien kostendeckend sind und soll Bussen verfügen können. Hingegen darf die Aufsicht nicht die Prämienhöhe selbst bestimmen. Gehen die Befugnisse des BAG zu weit, droht ein Klumpenrisiko bei der Prämienfestlegung.

Kein neues, überladenes Gesetz schaffen

Eine schlagkräftige und schlanke Aufsicht über die obligatorische Krankenversicherung soll garantieren, dass die bezahlten Prämien den effektiven Gesundheitskosten entsprechen. Dafür ist aber kein separates Gesetz notwendig. Der bessere Schutz der Prämienzahler soll im bestehenden Krankenversicherungsgesetz festgeschrieben werden.

Der Nationalrat hat das Geschäft an den Bundesrat zurückgewiesen. Die FDP begrüsst diesen Entscheid. Denn wir stehen für einen gesunden Wettbewerb im Gesundheitswesen, von dem primär die Patienten und Versicherten profitieren – aus Liebe zur Schweiz.

Kontakt:

Ignazio Cassis, Nationalrat, 079 318 20 30

Bruno Pezzatti, Nationalrat, 079 279 57 94

Stefan Brupbacher, Generalsekretär, 079 78913 81

Aurélie Haenni, Pressesprecherin Westschweiz, 079 315 78 48