Einen Stock höher in Schweizer Städten

Zusätzlichen Wohnraum für den Schweizer Mittelstand ermöglichen

Es ist unbestritten: In Schweizer Städten gibt es viel zu wenig Wohnungen. Das Angebot kann nicht mit der starken Nachfrage nach zusätzlichem Wohnraum Schritt halten. Das führt zu steigendem Preisdruck.

Trotz der Verfassungsbestimmung, dass der Wohnbau und das Wohneigentum zu fördern sind (BV Art. 108), ist es für den Mittelstand kaum mehr möglich, Wohneigentum zu erwerben und das Mietangebot ist unzureichend. Die Verschärfungen des Raumplanungsrechtes haben ebenso dazu geführt, dass die mit Wohnungen neu bebaubaren Flächen rar geworden sind. Dafür gibt es nur eine nachhaltig wirkende Lösung: mehr bauen.

Um bauen wieder attraktiver zu machen, präsentierte die FDP vor etwas über einem Jahr einen 6-Punkte-Plan gegen die Wohnungsknappheit mit dem Titel «Mehr Wohnungen, weniger Vorschriften». Eine erste Forderung konnten wir in der vergangenen Frühlingssession bereits realisieren: die Flexibilisierung der Lärmschutzvorschriften. Eine Änderung des Umweltschutzgesetzes soll das Bauen an lärmigeren Wohnlagen wieder einfacher machen, bei gleichzeitiger Erhaltung des Lebensstandards.

Doch das reicht nicht. Um sicherzustellen, dass die Wohnungsknappheit nicht zur Wohnungsnot wird, müssen wir insbesondere in den Städten weitere Massnahmen ergreifen. Weil es in den Städten keine grossen Zonen mehr gibt, die sich für grosse Überbauungen eignen, ist eine Lösung des Wohnraumproblems nur durch zusätzliche Verdichtung möglich.

Um die Lebensqualität in den Städten zu erhalten, müssen gleichzeitig bestehende Grünräume geschützt werden. Deshalb muss eine Verdichtung unbedingt in die Höhe erfolgen. Um dies zu erreichen, fordert die FDP zusammen mit der FDP Urban, dass in Schweizer Städten ein oder zwei Etagen höher gebaut werden kann.

Wie lässt sich dies umsetzen? Die Stadtentwicklung soll so gestaltet werden, dass die zulässige Gebäudehöhe in allen Wohnzonen systematisch um ein bis zwei Etagen erhöht wird. Dadurch sollen ein oder zwei zusätzliche Stockwerke für Wohnraum ermöglicht werden. Darüber hinaus wird die maximal zulässige Höhe bestehender Gebäude in allen Wohngebieten um mindestens drei Meter angehoben. In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei geschützten Ortsbildern oder unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden, können Ausnahmen vorgesehen werden.

In der Stadt Zürich wurden die Forderungen in Form der Initiative «Mehr Wohnraum durch Aufstockung – quartierverträglich und nachhaltig»​ bereits lanciert. In Genf wird diese Forderung bereits seit 2008 umgesetzt. Weitere Vorstösse und Initiativen sind in Planung.

Unterstützen Sie hier unsere Petition.

Beat Habegger
Christian Wasserfallen
Arnaud Bonvin
Eveline Würgler