„AHV 21“-Vorlage mit Verbesserungsbedarf 

Die Altersvorsorge ist die wichtigste Sorge der Schweizerinnen und Schweizer. Nach dem Nein zur Altersreform 2020 im September 2017 braucht es darum rasch eine neue Vorlage für eine finanziell nachhaltige und generationengerechte Reform. Heute hat der Bundesrat seine Reformvorlage „AHV 21“ vorgestellt. Sie enthält einige Forderungen aus dem Plan B der FDP wie die Angleichung des Rentenalters auf 65 Jahre, jedoch auch eine inakzeptable Mehrwertsteuererhöhung von 1,5 Prozent. Diese Reform soll die AHV für die nächsten Jahre finanziell stabilisieren. Dabei darf sie sich aber nicht nur auf die Erhöhung der Einnahmen beschränken. Die FDP wird im Rahmen der Vernehmlassung eine eingehende Analyse vornehmen, in die auch die laufende Beratung der Steuervorlage 17 einfliessen wird.
 

Die Altersvorsorge ist die wichtigste Sorge der Schweizerinnen und Schweizer. Nach dem Nein zur Altersreform 2020 im September 2017 braucht es möglichst rasch eine neue Vorlage für eine finanziell nachhaltige und generationengerechte Reform. Eine Erhöhung des Rentenalters auf 65 für die gesamte Bevölkerung ist fair und sinnvoll. Die für die tiefsten Einkommen vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen sind zwar notwendig, aber zu befristen. Und sie dürfen keinesfalls zu Leistungserweiterungen führen. Vor allem muss die Kompensation für die Anpassung des Rentenalters im Vergleich zu den erzielten Einsparungen vernünftig bleiben.

Eine Mehrwertsteuererhöhung von 1,5 Prozent ist deutlich zu hoch

Einerseits begrüsst die FDP, dass weitere wichtige Anliegen aus ihrem Plan B in die bundesrätliche Vorlage übernommen worden sind. So etwa die Flexibilisierung des Rentenalters zwischen 62 und 70 Jahren, die mit finanziellen Anreizen begleitet wird, um die Erwerbstätigkeit über das ordentliche Rentenalter hinaus zu fördern. Andererseits und aus Respekt vor dem Generationenvertrag spricht sich die FDP deutlich gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene massive Mehrwertsteuererhöhung um 1,5 Prozent aus. Eine eingehende Analyse der Vorlage wird die FDP in der Vernehmlassung durchführen. Dabei wird sie auch die einnahmeseitigen Massnahmen miteinbeziehen, die im Rahmen der parlamentarischen Beratung der Steuervorlage 17 zur Finanzierung der AHV vorgesehen sind. 

Eine strukturelle Reform der Altersvorsorge ist damit nicht vom Tisch

Mittelfristig braucht die Schweiz eine umfassendere Reform, welche die strukturellen Probleme in der ersten und zweiten Säule anpackt. Das vorliegende „AHV 21“-Paket ist nur ein erster, kleiner Schritt in diese Richtung. Unser Vorsorgesystem muss an die demographischen Realitäten angepasst werden. In diesem Zusammenhang bleibt auch die Reform der zweiten Säule weiterhin dringend: Die systemwidrige Umverteilung von Jung zu Alt muss möglichst rasch eingedämmt werden. Die FDP fordert, dass der Bundesrat möglichst bald über die Fortschritte der Gespräche zwischen den Sozialpartnern informiert.

Freiheit, Gemeinsinn und Fortschritt – aus Liebe zur Schweiz.
 

Josef Dittli