Das Freihandelsabkommen mit China stärkt unsere Wettbewerbsfähigkeit

FDP begrüsst die Rückweisung von Nachverhandlungen durch den Nationalrat

FDP.Die Liberalen begrüsst den heutigen Entscheid des Nationalrats, sich für das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China auszusprechen. Das von Bundesrat Johann Schneider-Ammann ausgehandelte Abkommen fördert nicht nur den Marktzugang und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, sondern ist auch ein wichtiger Schritt zur Stärkung der gemeinsamen Beziehungen zwischen beiden Ländern. Den Rückweisungsantrag der SP lehnt die FDP ab: Die Nachverhandlung von Einzelaspekten hätte keine Verbesserung der Vertragsbedingungen, sondern eine Blockierung des gesamten Verfahrens zur Folge. Das Abkommen dem Referendum zu unterstellen lehnt die FDP ebenfalls ab – die verfassungsmässigen Voraussetzungen dafür sind nicht erfüllt.

China ist nach der EU und den USA der drittwichtigste Exportmarkt der Schweiz: 2012 betrug das Handelsvolumen zwischen der Schweiz und China über 18 Milliarden Franken – mit stark steigender Tendenz. Ende 2011 betrugen die Direktinvestitionen der Schweiz in China mehr als 13 Milliarden Franken.

Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit

Damit ist die Schweiz der zehntwichtigste Direktinvestor Chinas weltweit. Als exportabhängiges Land mit weltweit diversifizierten Absatzmärkten hat die Schweiz ein besonderes Interesse am Abschluss von Handelsvereinbarungen; sie stellen einen Hauptfeiler der Schweizer Politik im Hinblick auf eine Marktöffnung und Stärkung der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar.

Das Abkommen wurde am 6. Juli 2013 in Peking von Bundesrat Johann Schneider-Ammann unterzeichnet. Das Abkommen verbessert den Marktzugang und die Rechtssicherheit im Handel mit dem grossen und dynamischen Markt Chinas. Dadurch stärkt es die Wettbewerbsfähigkeit unserer Schweizer Wirtschaft.

Ablehnung des Rückweisungsantrags der SP

Die FDP begrüsst den heutigen Entscheid des Nationalrates, dem Abkommen mit China zuzustimmen. Gleichzeitig lehnt die FDP den Rückweisungsantrag der SP klar ab. Dieser verlangt ein verbindliches Zusatzprotokoll zur Einhaltung von Menschenrechten.

China führt über dieses Thema mit einer kleinen Anzahl von Staaten einen bilateralen Dialog und die Schweiz war 1991 das erste Land. Das neue Strafrecht, das 2013 in Kraft getreten ist, hat einen gewissen Fortschritt ermöglicht. So sind beispielsweise erzwungene Bekenntnisse nicht mehr als Beweislast zugelassen und der Zugang von Verteidigern zu ihren Mandanten wurde erleichtert.

Arbeitnehmerrechte: Weitestgehende Vereinbarung mit China

In den Augen der FDP wäre ein Nachverhandeln von Einzelaspekten problematisch, weil dies das gesamte Verfahren blockieren würde. Den Dialog weiterzuführen erlaubt grössere Fortschritte für die Menschenrechte.

Zudem ist die FDP der Ansicht, dass mehr Handel in China die Mittelschicht und somit deren politische Mitsprache stärkt: Gerade bei den Arbeitnehmerrechten konnte unser Wirtschaftsminister die bisher weitestgehende Vereinbarung mit China abschliessen. Die FDP unterstützt deshalb die richtungsweisende Zusammenarbeit mit unserem wichtigen Handelspartner China – aus Liebe zur Schweiz.

Kontakt:

Philipp Müller, Präsident FDP.Liberalen, 079 330 20 79

Walter Müller, Nationalrat, 079 229 73 10

Christa Markwalder, Nationalrätin, 079 222 52 80

Pia Guggenbühl, Kommunikationschefin, 079 566 60 10

Aurélie Haenni, Pressesprecherin Romandie, 079 315 78 48