Covid-19-Gesetz: Ständerat baut Unterstützung für Unternehmen aus

Mehr Härtefallhilfen, keine Sonntagsverkäufe

Heute hat der Ständerat die Änderung des Covid-19-Gesetzes als Erstrat aufgenommen. Vor allem die vom Lockdown gebeutelten Schweizer Unternehmen sollen mehr Unterstützung über den Ausbau der A-fonds-perdu Beiträge erfahren. Die FDP-Ständeräte haben sich dabei erfolgreich für eine zielgerichtete Unterstützung der Grossunternehmen eingesetzt, die auch vor Missbrauch schützt. Zudem wurde die Streichung der Voranmeldefrist für Kurzarbeit erneut verlängert. Unternehmen, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden, sollen ebenfalls Härtefallhilfe in Anspruch nehmen können. Die FDP begrüsst diese Entscheide ist jedoch enttäuscht, dass die Ausdehnung der Sonntagsverkäufe abgelehnt wurde. Es liegt nun am Nationalrat, dieser Forderung für die KMU zum Durchbruch zu verhelfen.

Die FDP kämpft für optimale Rahmenbedingungen für alle Unternehmen. Damit alle so gut wie möglich durch diese schwierigen Zeiten kommen, sollen die Rahmenbedingungen für alle verbessert werden, sowohl für kleine wie für grosse Unternehmen. Deshalb ist es wichtig, dass sie alle baldmöglich ihre Verluste kompensieren können. Der Ständerat verlangte darum zahlreiche Anpassungen im Gesetz – dies auch im Hinblick auf mögliche spätere Pandemien.

So werden neu auch Unternehmen, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden, Härtefallhilfen beanspruchen können. Die FDP begrüsst dies, denn Unternehmertum soll auch in Zeiten der Pandemie nicht bestraft werden. Als äusserst positiv bewertet die FDP die Tatsache, dass die Streichung der Voranmeldefrist für Kurzarbeit verlängert wurde. Somit gibt es für Arbeitgeber eine Hürde weniger und Auszahlungen können schneller erfolgen. Die FDP setzte sich zudem stets für die Lockerung der Sonntagsverkäufe ein, um dem Detailhandel die Möglichkeit zu geben, einen Teil ihrer Verluste wettzumachen. Es wäre eine der Massnahmen gewesen, um den Personenfluss besser zu steuern. Leider wurde dieser Antrag der FDP abgelehnt. Der Ball liegt nun beim Nationalrat, um dieser wichtigen Forderung für die KMU zum Durchbruch zu verhelfen.

FDP-Antrag für kantonale Lockerungen angenommen

Unternehmen mit einem Jahresumsatz über fünf Millionen, die stark von den diversen Schliessungsmassnahmen getroffen wurden, sollten auch eine entsprechend grössere Unterstützung erhalten. Davon profitieren können Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mehr als 70%. Verknüpft damit ist die Bedingung, dass diese Unternehmen, falls sie Gewinn erwirtschaften im Jahr des Erhalts eines nicht rückzahlbaren Beitrags, das Gemeinwesen daran beteiligen. Damit wird sichergestellt, dass profitable Unternehmen nicht missbräuchlich A-fonds-perdu-Beiträge beziehen. Ständerat Ruedi Noser: «Wir haben jetzt ein Gesetz geschaffen, dass bis 50 Millionen Umsatzausfälle an Härtefallentschädigungen führen kann.»

Die FDP begrüsst insbesondere die Annahme des Einzelantrags unseres Ständerates Martin Schmid. Damit können Kantone, die eine stabile oder rückläufige epidemiologische Lage aufweisen und eine Covid-19-Teststrategie oder andere geeignete Massnahmen zur Bewältigung der Pandemie anwenden, endlich Erleichterungen gewährt werden – ein Schritt zurück zur Normalität. Schliesslich hat sich der Ständerat auch für eine ursprünglich freisinnige Forderung ausgesprochen, wonach geimpfte Personen von der Quarantäne ausgenommen werden müssen, sobald deren Nicht-Ansteckbarkeit erwiesen ist.

FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.

Ruedi Noser
Andrea Caroni
Hans Wicki
Arnaud Bonvin