Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich problematisch

 

Lieber Kündigung abwarten als Zugeständnisse in vorauseilendem Gehorsam

Seit Tagen dringen Gerüchte an die Öffentlichkeit, was für Anpassungen im Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaftssteuern mit Frankreich das Finanzdepartement ausgehandelt hat. Wie heute die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats an einer Medienkonferenz berichtete, soll unserem Nachbarstaat das Recht eingeräumt werden, in der Schweiz lebende französische Erben ebenso wie alle Nachkommen von Schweizern in Frankreich zu besteuern. Von der Regelung wären also nicht nur die rund 150‘000 Franzosen in der Schweiz betroffen, sondern auch die über 170‘000 in Frankreich lebenden Schweizer. Das wäre nicht nur zum einseitigen Vorteil von Frankreich. Sondern es würden damit auch immer neuen Ansprüchen anderer Staaten in Finanznot Tür und Tor geöffnet. Solche für unser Land negative Standards sind vom Finanzdepartement offenbar widerspruchslos zugestanden worden, statt eine allfällige Kündigung des bestehenden Abkommens durch Frankreich abzuwarten und dann in Ruhe klug und im Interesse der Schweiz zu verhandeln. Die Unterzeichnung des Abkommens wäre eine unnötige Abkehr von der bewährten Schweizer Praxis, Steuerverträge gemäss internationalen Standards auszuhandeln; dem kann die FDP gemäss heutigem Kenntnisstand nicht zustimmen – aus Liebe zur Schweiz.

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