Amtshilfegesetz: Verbesserung auf halbem Weg stecken geblieben

Verwendung gestohlener Daten auf Druck der FDP fallen gelassen

Diesen Sommer hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im Eilverfahren eine Änderung des Amtshilfegesetzes vorgeschlagen, was die FDP kritisierte. Der Bundesrat hat diese Kritik in einem zentralen Punkt berücksichtigt: Keine Amtshilfe soll geleistet werden, wenn ein Gesuch auf der Basis gestohlener Kundendaten beruht. Weiterhin setzt das EFD aber falsche Prioritäten und lenkt damit die Schweiz in eine Sackgasse zwischen der Verletzung elementarer Rechtsgrundsätze einerseits und ausländischem Druck andererseits.

Das EFD befürchtet Druck und sogar Retorsionsmassnahmen bei den kommenden Treffen internationaler Gremien wie dem Global Financial Stability Board. Doch statt seit langem bekannte ausländische Forderungen wie die Abschaffung der Inhaberaktien und die Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen rasch an die Hand zu nehmen, bevorzugen EFD und Bundesrat unser Rechtssystem grundlegend umzubauen und über Änderungen des Amtshilfegesetzes Rechtsgrundsätze auszuhebeln.

Immerhin hat die Kritik der FDP in einem zentralen Punkt gefruchtet: Der Bundesrat lässt den Vorschlag fallen, dass Amtshilfe auch bei gestohlenen Daten geleistet werden soll. Der neue Vorschlag zur vorgängigen Information von Betroffenen wird die FDP vertieft prüfen, denn hier geht es um zentrale Rechtsgrundsätze. Immerhin hat der Bundesrat seine Vorschläge restriktiver ausgestaltet. Weiterhin von der FDP abgelehnt wird die Kompetenzübertragung an den Bundesrat, Anpassungen bei der Definition des Verfahrens für Gruppenanfragen selber im Nachvollzug der ausländischen Entwicklung vornehmen zu können. Das wäre eine Verletzung der Gewaltenteilung.

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