Beides trifft in Ausnahmefällen zu, welche aber die entgegengesetzte Regel bestätigen. Der emp-fehlenswerte Grundsatz des Vertrauens in das Gegenüber muss unbedingt auch im Verkehr zwi-schen Wirtschaft und Verwaltung gelten: Bis zum Beweis des Gegenteils ist davon auszugehen, dass die Arbeit hier und dort in der Absicht geleistet wird, einen Mehrwert nicht nur für sich, sondern im allgemeinen Interesse zu schaffen. Auf dieser Basis ergibt sich eine gegenseitige Begegnung auf gleicher Augenhöhe und ohne Vorurteile.
