FDP-Ständeräte reichen Motion für 16-wöchigen Elternurlaub ein

Eltern wollen heute für die Familie da sein und auch in ihrem Beruf weiterkommen. Dies stellt die bestehenden Modelle der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor neue Herausforderungen. Die Einreichung der eidgenössischen Volksinitiative 'Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie' ist Ausdruck davon. Der von der Initiative verlangte vierwöchige Vaterschaftsurlaub, sowie dessen indirekter Gegenentwurf von zwei Wochen, sind aber viel zu starr. Anstatt mehr Flexibilität zu ermöglichen, zementieren sie die alten Rollenmodelle von Mutter und Vater. Die FDP fordert darum einen modernen und flexiblen 16-wöchigen Elternurlaub. Heute haben die FDP-Ständeräte eine entsprechende Motion eingereicht.

Eine heute von den FDP-Ständeräten eingereichte Motion beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen für einen Elternurlaub zu erarbeiten. Der bestehende Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen soll durch einen flexiblen 16-wöchigen Elternurlaub ersetzt werden und folgende Kriterien erfüllen: Erstens sind die ersten acht Wochen nach der Geburt reserviert für die Mutter. Zweitens sollen die weiteren acht Wochen flexibel und einvernehmlich auf beide Eltern verteilt werden können. Drittens werden 14 Wochen der Mutter gesetzlich zugesichert, falls sich die Eltern nicht einigen können. Die verbleibenden zwei Wochen fallen dem zweiten Elternteil zu. Ein solcher flexibler Elternurlaub bricht im Gegensatz zu einem starren Vaterschaftsurlaub die traditionellen Rollenbilder auf und stärkt ein liberales Familienbild, in welchem beide Elternteile unabhängig von ihrem Geschlecht zum Wohl des Kindes beitragen. Mit diesem Urlaub, zusammen mit der kürzlich von der FDP erreichten Erhöhung des Fremdbetreuungsabzugs, wird sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich verbessern.

FDP-Vorschlag verletzt keine internationalen Vorgaben

Wichtig ist, dass die Mutter bei Nichteinigung über die Aufteilung der 16 Wochen weiterhin gesetzlichen Anspruch auf 14 Wochen besitzt. Damit werden auch keine internationalen Abkommen verletzt oder gesetzliche Zusicherungen geschmälert. Die Flexibilisierung hat zudem den Vorteil, dass bei einer Nicht-Inanspruchnahme der heute verfügbaren 14 Wochen keine Wochen verloren gehen. Im heutigen Modell sowie mit der Initiative und dem indirekten Gegenentwurf ist das aber der Fall, weil die Wochen nicht übertragbar sind.

 

FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.

Josef Dittli
Philipp Müller