Das Personenverkehrsnetz bildet einer der Hauptkomponenten unserer Infrastruktur. Die zunehmende Mobilität widerspiegelt unseren Wohlstand - sie darf nicht bekämpft werden. Die Finanzierung des Netzes muss langfristig gesichert sein. Die verschiedenen Verkehrsträger ergänzen einander und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Schweiz soll punkto Innovation und Zuverlässigkeit weiterhin eine Vorreiterrolle einnehmen.

Nach welchen Grundsätzen handeln wir:

Ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltig: Fahrzeuge mit alternativen Treibstoffen werden aus klima- und energiepolitischen Gründen begrüsst. Die Betreiber müssen aber einen Beitrag zur Finanzierung der Infrastruktur leisten.

Privatwirtschaftliche Freiräume: Der Staat beschränkt sich primär auf die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen.

Internationale Offenheit und globale Ausrichtung: Der Bund setzt sich beim Schienen- und Strassenverkehr dafür ein, dass die Schweiz optimal ins europäische Netz eingebunden ist.

Fortschritt und Technologie: Die Schweiz setzt auf neue Technologien, um den Verkehr effizienter zu gestalten und die Infrastruktur besser zu nutzen. Sie bekämpft fortschrittsfeindliche Tendenzen.

Wie wir gemeinsam weiterkommen:

Finanzierung und Instandhaltung der Infrastruktur

Mit dem zunehmenden Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben werden die Einnahmen aus den bestehenden Fonds (NAF, BIF) sinken. Unter diesen Umständen ist die Finanzierung der Instandhaltung des derzeitigen Netzes und der bereits für die nächsten Jahrzehnte geplanten Erweiterungen langfristig nicht mehr gewährleistet.

Alternative Finanzierungslösungen: Künftig sollen auch jene Fahrzeuge zur Finanzierung der Infrastrukturen beitragen, die heute aufgrund alternativer Treibstoffe vom Fiskus nicht belastet werden. Für die stark zunehmende Elektromobilität und weiterer Antriebe sind neue Abgabe- und Finanzierungsinstrumente zu prüfen. Diese sollen auch verkehrsträgerübergreifende Lösungen miteinbeziehen. In einem ersten Schritt soll der Bund von der Kompetenz Gebrauch machen, die ihm Art. 131, Abs. 2 der Bundesverfassung einräumt.

Einnahmenneutralität für den Staat: Gesamthaft - über alle Verkehrsträger hinweg - soll die Mobilität nicht verteuert werden. Neue Einnahmen für den Staat werden durch die Streichung von bestehenden Abgaben kompensiert.

Kostentransparenz: Sie soll erhöht werden, damit das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für die Kosten der verschiedenen Verkehrsträger gestärkt wird. Heute liegt der Kostendeckungsgrad des Schienenverkehrs bei knapp 40%, was weitgehend unbekannt ist.

Besseres Management der Personal-Ressourcen: Der nötige Ausbau und Unterhalt der Infrastruktur darf nicht wegen Personalmangel stocken. Mögliche Engpässe müssen antizipiert werden. Dies gilt auch für Engpässe bei der Anzahl der Lokomotivführer und Busfahrer.

Public-Private-Partnerships: Eine engere Zusammenarbeit von Staat und Privaten im Rahmen von Public-Private-Partnerships soll in Zukunft zur Entlastung der öffentlichen Finanzen beitragen können. Die Schweiz bleibt diesem Instrument gegenüber offen und betreibt keine dogmatische Politik.

Keine Überregulierung: Die Transportunternehmen müssen ihre unternehmerische Freiheit behalten. Die Tendenzen zur steigenden Regulierung im Sektor werden bekämpft.

Neue Antriebstechnologien

Technologieneutralität: Innovation und Ideenwettbewerb sollen gefördert werden. Bestmögliche umweltfreundliche Antriebe sollen von Firmen ohne unnötige Hürden entwickelt und getestet werden können. Auf diese Weise kann das optimale Potenzial von allen Technologien genutzt werden. Die geforderten Technologienverbote von Links werden konsequent bekämpft.

Lade - und Tankinfrastruktur (Elektro und Wasserstoff): Der Staat muss die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, damit private Akteure das Netz je nach Entwicklung der Nachfrage rasch ausbauen können. Die Verwendung eines Teils der Einnahmen aus der Sonderfinanzierung für den Strassenverkehr (SFSV) zur Förderung des Ausbaus dieser Infrastruktur wird geprüft.

Organisation des Systems und Infrastrukturnutzung

Datenaustausch: Der Datenaustausch und die Zugänglichkeit von Systemen zur Verteilung des öffentlichen Verkehrs, die Externen zugestanden werden, müssen gewährleistet werden, um den Wettbewerb und damit auch Innovationen zu fördern.

Ein Ticket pro Fahrt: Die Umsetzung von integrierten Verkehrslösungen, die alle Verkehrsträger beinhalten, muss weiter vorangetrieben werden: Ziel ist es, nur ein Ticket pro Fahrt zu lösen, welches die Benutzung von verschiedenen Verkehrsformen (Sharing-Automobile, Fahrrad, Zug, E-Roller usw.) ermöglicht.

Wettbewerb: Wettbewerb im Bahn-Fernverkehr soll zu mehr Innovation und zur Qualitätssteigerung führen, vorausgesetzt es bestehen klare Regeln und ein vorrausschauender Planungshorizont. Konzessionen müssen zeitlich so vergeben werden, dass die Eisenbahnunternehmen Zeit haben, ihre Investitionen vorzunehmen.

Mobility pricing: Ein verkehrsträgerübergreifendes Mobility Pricing könnte allenfalls als neues Finanzierungsinstrument eingesetzt werden. Da das System sehr kompliziert ist, unterstützt die FDP deshalb vertiefte Abklärungen bezüglich Mobility Pricing. Diese müssen allerdings zwingend verkehrsträgerübergreifend sein und die bestehende Verkehrsfinanzierung vollständig ablösen.

Digitalisierung: Die Mobilität wird in den kommenden Jahren kontinuierlich digitalisiert. Die Digitalisierung wird die barrierefreie Nutzung mehrerer Verkehrsträger für eine einzelne Strecke erleichtern. Die regulatorischen und infrastrukturelle Rahmenbedingungen für autonome Fahrzeuge werden geschafft. Dafür notwendig ist auch der Ausbau von 5G.

Selbstfahrende Fahrzeuge: Die technischen Entwicklungen in Sachen autonomes Fahren schreiten voran. Damit die Schweiz international kompatibel bleibt und von den technischen Vorzügen profitieren kann, soll der Bundesrat flexibel und zeitnah auf die kommenden Weiterentwicklungen der technischen Möglichkeiten und der Rechtsordnung reagieren können. Die Zulassung und der Verkehr von automatisierten und selbstfahrenden Fahrzeugen wird somit auf Verordnungsstufe geregelt, wie von der FDP-Fraktion in ihrer Motion 17.3049 gefordert.

Verkehrsebene

Nationalstrassen: Der Ausbau des Netzes erfolgt bedarfsgerecht. Es braucht den Ausbau der A2 und A1 an neuralgischen Punkten auf mindestens sechs Spuren (drei in beiden Richtungen). Die auf nationaler Ebene angenommenen Projekte müssen auch in den Kantonen aktiv unterstützt werden, um deren Umsetzung raschmöglichst voranzutreiben.

Bahnverkehrskreuz Schweiz: Die Ost-West-Achse muss koordiniert und zügig ausgebaut werden, um zusammen mit der Nord-Süd-Achse (NEAT) das "Bahnverkehrskreuz der Mobilität" zu verwirklichen. Auf diesen Strecken muss ein einheitliches Geschwindigkeitsniveau erreicht werden, wobei gleichzeitig die Taktfrequenzen erhöht werden müssen.

Bahn-Regionalverkehr: Transportunternehmen sollen die Möglichkeit haben, im regionalen Personenverkehr Überschüsse zu erwirtschaften. Allfällige Gewinnverwendungen dienen als finanzieller Spielraum für Innovation. Privatisierungen werden gefördert.

Langsamverkehr: Langsamverkehr ist entscheidend bei der Frage des ersten und letzten Kilometers einer Fahrstrecke. E-Busse auf Anfrage, E-Roller sowie E-Fahrräder steigern die Attraktivität des ÖV. Der Staat setzt die Rahmenbedingungen, darf aber keineswegs selbst Dienstleistungen anbieten.