OECD-Mindestbesteuerung
Worum geht es?
Mehr als 130 Staaten haben sich geeinigt, eine Mindestbesteuerung für Grossunternehmen einzuführen. Die OECD-Reform sieht eine Mindestbesteuerung von 15% für internationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro vor. In der Schweiz sind das gut 200 inländische Unternehmen und etwa 2'000 ausländische Tochtergesellschaften. (Grob 99% der Unternehmen in der Schweiz sind von der Reform daher nicht direkt betroffen und werden wie bisher besteuert.) Wenn die Besteuerung im Staat der Muttergesellschaft (zum Beispiel in der Schweiz) niedriger ist, können die Staaten der Tochtergesellschaften dies ausgleichen und die Differenz erheben. Damit diese Gelder nicht die Schweiz verlassen, führen wir eine nationale Ergänzungssteuer ein, womit die 15% Mindestbesteuerung erreicht wird. Dies haben der Bundesrat und das Parlament beschlossen. Da die Gesamtbesteuerung je nach Kanton variiert, wird diese Steuer von den Kantonen erhoben, obwohl sie auf dem Papier als Bundessteuer konzipiert ist. Die Berechnung der gesamten Steuerlast wird aber vom Bund durchgeführt, da die Kantone keine Einsicht in die schweizweite Besteuerung und die Höhe des Umsatzes haben. Die 15-prozentige Steuerbelastung entspricht den Vorschriften der OECD und muss auf Konzernebene in der gesamten Schweiz erreicht werden. So kann eine tiefe Steuerbelastung in einem Kanton mit einer höheren Steuerbelastung in einem anderen Kanton «ausgeglichen» werden.
Diese neue Steuer wird der Schweiz zusätzliche Einnahmen bringen. Die zusätzlich erhobenen Einnahmen im jeweiligen Kanton mit «Unterbesteuerung» werden wie folgt aufgeteilt: 75% der Einnahmen gehen an den Kanton und 25% an den Bund. Kantone, die durch diese Reform einen Verlust ihrer Standortattraktivität erleiden, erhalten so die finanziellen Mittel, um den Verlust auszugleichen. Dies liegt auch im Interesse des Bundes, da auch der Bundeshaushalt von der Attraktivität der Kantone profitiert. Die zusätzlichen Einnahmen werden zudem im Finanzausgleich berücksichtigt, der für eine gewisse Gerechtigkeit zwischen den Kantonen sorgt.
Eine unterschiedliche Besteuerung von grossen und kleinen Unternehmen ist momentan verfassungswidrig. Zudem fällt die Besteuerung in den Zuständigkeitsbereich der Kantone, weshalb die Mindeststeuer einen Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone darstellt. Daher ist eine Änderung der Verfassung erforderlich. Aus diesem Grund unterliegt die Reform dem obligatorischen Referendum und muss am 13. Juni 2023 von Volk und Ständen angenommen werden.
Das Parlament und die FDP-Fraktion haben die OECD-Mindestbesteuerung angenommen:
- Nationalrat: 127 Ja gegen 59 Nein (FDP-Fraktion: einstimmig Ja)
- Ständerat: 38 Ja gegen 2 Nein (FDP-Fraktion: einstimmig Ja)
Warum JA zur OECD-Mindestbesteuerung?
Warum JA zur OECD-Mindestbesteuerung?
Grosse, international tätige Unternehmen sollen Land weltweit zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Dies haben über 130 Staaten weltweit im Rahmen der OECD beschlossen. Hält sich die Schweiz nicht daran, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung der Unternehmen vornehmen. Bezahlen müssen die betroffenen Unternehmen die Ergänzungssteuer also in jedem Fall. Wird sie nicht in der Schweiz erhoben, verschenken wir diese Gelder ans Ausland. Dabei geht es um etwa 1-2.5 Mrd. Franken, die Bund und Kantone dringen gebrauchen können. Fällt nämlich der Wettbewerbsvorteil der tiefen Steuern weg, muss die Schweiz die Mehreinnahmen in ihre Standortattraktivität investieren. Dies ist allerdings nur mit einem Ja zur OECD-Mindestbesteuerung möglich.
Die Umsetzung der Reform sorgt auch für Rechtssicherheit. Dies ist wichtig für die rund 2'200 in der Schweiz tätigen Unternehmen, die von der Reform betroffen sind. Ohne eine zusätzliche Besteuerung zur Überbrückung der minimalen 15% würden die Bürokratie und die Unsicherheit die Attraktivität unseres Landes stark schmälern. Dadurch bleiben von der Regelung betroffene Unternehmen auch zusätzliche Steuerverfahren im Ausland erspart. Auf einen aufwendigen und bürokratischen «Swiss Finish» wurde verzichtet. Der Entwurf des Bundesrates und des Parlaments nimmt somit die Hauptforderung der FDP auf.
Die Schweiz hat eine starke Wirtschaft. Dies ist unter anderem auf die niedrigen Steuersätze zurückzuführen, nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für Unternehmen. So ist die Schweiz zu einem attraktiven Land für internationale Unternehmen geworden. Diese leisten einen überproportional grossen Beitrag zu unserer Wirtschaft und unserem Wohlstand. Die Vorschriften zur Mindestbesteuerung greifen einen wichtigen Standortvorteil der Schweiz an. Setzen wir die Reform jedoch nicht um, können andere Staaten Steuergelder von den betroffenen Unternehmen verlangen. Damit würden wir unnötigerweise auf Steuereinnahmen zugunsten anderer Staaten verzichten. Aus diesem Grund ist es für die Schweiz äusserst wichtig, die Reform umzusetzen und damit die zusätzlich erzielten Steuereinnahmen zur Aufrechterhaltung der Standortattraktivität zu verwenden.
In Kürze
Die FDP ist für die OECD-Mindestbesteuerung, weil ...
- … die Steuereinnahmen hierbleiben müssen;
- … sie für unsere Wirtschaft Rechtssicherheit schafft;
- … die Mehreinnahmen für die Standortattraktivität eingesetzt werden können.