Weniger Bürokratie, einfacherer Vollzug

Einheitliche Rahmenbedingungen für Zielvereinbarungen

Nach der Annahme durch den Nationalrat hat heute auch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) die FDP-Motion für einen Bürokratieabbau in der CO2- und Energiegesetzgebung angenommen. Bereits der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Annahme.


Wie hinderlich Bürokratie sein kann, zeigt exemplarisch die CO2- und Energiegesetzgebung auf. So gibt es bis zu neun verschiedene Vollzugsvarianten für Unternehmen, um sich von Energie- bzw. Klimaabgaben befreien zu lassen. Hinzu kommt, dass mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) zwei Bundesämter in dieselbe Thematik involviert sind. Die Komplexität der parallel laufenden Systeme führt zu einem ungeheuren Umsetzungsaufwand mit widersprüchlichen Signalen zur Energiestrategie, die teilweise gar den Klimaschutzbemühungen von Bund und Wirtschaft zuwiderlaufen. Dies zu verbessern ist das Ziel der von der FDP eingereichten und von der UREK-S zur Annahme empfohlenen Motion.

Ein schier undurchblickbarer Dschungel

Heute werden einzelne Unternehmen mit bis zu drei Befreiungsinstrumenten mit unterschiedlichen Grundlagen konfrontiert: Emissionsrechte im Emissionshandels-System, Zielvereinbarungen zur Befreiung von der CO2-Abgabe und des Netzzuschlags und kantonale Zielvereinbarungen (Grossverbraucherartikel). Hinzu kommt, dass Vollzugsweisungen für die Zielvereinbarungen je nach Gesetzgebung jeweils unterschiedliche Systemgrenzen, Befreiungszeiträume, Berechtigungsgrundlagen, Zielsysteme und teilweise auch noch unterschiedliche Monitorings und Amtsstellen aufweisen.

Einheitliche Rahmenbedingungen

Um diese Bürokratie zu verringern und die Energieeffizienz zu steigern sowie Emissionen zu senken, sollen Detailregulierungen durch klare Zielvorgaben ersetzt werden. Mit einer Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für den Vollzug von Befreiungsinstrumenten soll eine Vereinfachung des Systems erreicht werden, das zur Verbesserung der Umwelt- und Energiestrategie beiträgt und die betroffenen Unternehmen von unsinnigem Umsetzungsaufwand befreit. In diesem Zusammenhang soll durchaus auch darüber diskutiert werden, ob es tatsächlich sinnvoll ist, dass das Energiedossier in den Händen von zwei Ämtern (BAFU und BFE) liegt.

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