Vor dem Schlafzimmerfenster ist Halt

Das Gesetz zur Überwachung von Versicherten regelt den Umgang mit Missbräuchen unter anderem bei IV und Unfallversicherung. Da solche Missbräuche in den letzten Jahren vermehrt erfolgt sind, ist es leider nötig, bei einem dringenden Verdacht zu einer Überwachung greifen zu müssen. Dazu braucht es eine rechtliche Grundlage.

Mir wäre lieber, alle Menschen wären ehrlich. Aber leider gibt es auch Lügner und Betrüger. Eine gute gesetzliche Grundlage schützt die ehrlichen Prämienzahler. Die Sozialdetektive dürfen keine Drohnen und keine Richtmikrofone einsetzen und auch keine Innenräume beobachten. „Die Rechtslage ist klar“ sagt Bundespräsident Alain Berset.

Die Einsparungen dank der aufgedeckten Missbrauchsfälle übersteigen die Aufwendungen für die Observationen klar und tragen zur Gerechtigkeit bei. Da ich mich für die ehrlichen Bürgerinnen und Bürger einsetzen will, stimme ich am 25. November 2018 JA zum Überwachungsgesetz.

 

Albert Vitali, Nationalrat, Oberkirch