Härtefallmassnahmen für Unternehmen

Im Januar 2021 verschärfte der Bundesrat die Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus weiter. So wurden unter anderem Einkaufsläden des nicht täglichen Bedarfs und Restaurationsbetriebe für das Publikum gänzlich geschlossen. Im Gegenzug erleichterte der Bundesrat aber auch den Zugang zu Härtefallgeldern.

 

Härtefallmassnahmen für Unternehmen

Im Januar 2021 verschärfte der Bundesrat die Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus weiter. So wurden unter anderem Einkaufsläden des nicht täglichen Bedarfs und Restaurationsbetriebe für das Publikum gänzlich geschlossen. Im Gegenzug erleichterte der Bundesrat aber auch den Zugang zu Härtefallgeldern.

Das veranlasste auch den Nidwaldner Regierungsrat eine neue Notverordnung zu Handen des Landrates zu verabschieden. Darin ist vorgesehen, Härtefallfinanzhilfen neu bis zu einem Betrag von 300‘000 Franken als nicht rückzahlbare Beiträge auszurichten. Sollte der Finanzbedarf darüber hinausgehen, würden Bürgschaften gewährt werden.

Die FDP begrüsst diese neue Regelung einstimmig. Auch das Vorgehen, Auszahlungen mit Augenmass vorzunehmen und Gelder nicht nach dem Giesskannenprinzip auszuschütten, findet Anklang.

Zusätzlich hat die kantonale Entscheidungskommission eine Praxisänderung bei der Ermittlung des minimalen Finanzbedarfs bis Ende 2021 beschlos- sen. Bisher wurden allfällige Gewinne des Jahres 2020 in die Berechnungen miteinbezogen. Neu wird davon abgesehen. Diese Änderung, die von der FDP mitinitiiert wurde, trägt folglich dazu bei, dass fast alle gesuchstellenden Gastronomiebetriebe sowie Betriebe anderer Branchen von der finanziellen Unterstützung profitieren können.

 

Remigi Zumbühl
Landrat, Wolfenschiessen