Taten statt Worte bei der Sicherung von Arbeitsplätzen

Vernehmlassung: Gesetzesrevision Kündigungsschutz ersatzlos zurückweisen

 

 

Der Franken steigt und steigt und gefährdet Arbeitsplätze. Doch statt nach letztlich unwirksamen Massnahmen zu rufen, müssen wir unsere Standortbedingungen weiter verbessern. Unverständlich deshalb die Vorschläge des Bundesrates beim Kündigungsschutz. Das Justizdepartement will die Entschädigung für missbräuchliche Kündigung verdoppeln, Gewerkschaftsvertretern soll nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt werden dürfen. Und die Sozialpartner sollen die heute zwingenden Bestimmungen zum Kündigungsschutz vertraglich ändern dürfen. Alle Massnahmen rütteln an einem der wichtigsten Pfeiler unseres wirtschaftlichen Erfolgs – dem flexiblen Arbeitsmarkt. Er hat gerade auch in der Wirtschaftskrise dazu geführt, dass bei den ersten Zeichen eines Aufschwungs neue Stellen geschaffen wurden. Ein Blick ins benachbarte Ausland mit Arbeitslosenquoten von bis 20% und Streikwellen genügt, um den sofortigen Übungsabbruch für diese Reform zu fordern. Die FDP verlangt, dass die Gesetzesrevision ersatzlos zurückgewiesen wird.

 

Neu soll Gewerkschaftsvertretern nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt werden können. Damit werden zwei Klassen von Arbeitnehmern geschaffen: Gewerkschafter und der Rest. Gerade für militante Gewerkschafter führt der Ausschluss von wirtschaftlichen Gründen de facto zum totalen Kündigungsschutz. Denn einem Gewerkschafter könnte zwar weiterhin gekündigt werden, wenn er seine Arbeit nicht gut macht – doch dieser würde dann den ganzen Gewerkschaftsapparat auf seinen Arbeitgeber hetzen. Das lehnt die FDP ab. Aus wirtschaftlichen Gründen muss jedem Arbeitnehmer gekündigt werden können. Der heutige Schutz vor missbräuchlicher Kündigung wegen gewerkschaftlicher Tätigkeit reicht aus.

 

Ebenfalls abgelehnt wird, dass Sozialpartner über die bisher absolut zwingenden Kündigungsbestimmungen Verhandlungen führen können. Das würde dazu führen, dass das flexible Arbeitsrecht über Normal- und Gesamtarbeitsverträge für ganze Branchen ausgehöhlt wird. Möglich wäre, dass in Unternehmen für unterschiedliche Personen unterschiedliche Kündigungsfristen gelten, je nachdem, welche Arbeit diese Person im Unternehmen ausführt. Das schafft unterschiedliche Klassen von Arbeitnehmern innerhalb eines Unternehmens, was zu Konflikten und Bürokratie führt. Gerade immer militanter auftretende Gewerkschaften würden den Kündigungsschutz zur Kampfzone ihrer Verhandlungen machen. Das wäre für den Wirtschaftsstandort, die Unternehmen und die Arbeitnehmer schlecht: Der zentrale Bereich des Kündigungsschutzes verlangt Rechtssicherheit und Klarheit. Das heutige Gesetz bietet dies bereits.

 

Die FDP-Vernehmlassungsantwort zur Revision des Kündigungsschutzes

 

Kontakte:

Vincenzo Pedrazzini, Vizepräsident FDP.Die Liberalen, 079 400 20 25

Nationalrat Philipp Müller, 079 330 20 79

Noé Blancpain, Kommunikationschef, 078 748 61 63