Strassämarkiärigä sind Balsam für d’Aigä Jetzt duät’s mier ai d’Regiärig glaibä

Markierungen dienen der optischen Linienführung von Strassen. In zahlreichen Kantonen werden Hilfslinien, Leitlinien sowie Markierungen am rechten Fahrbahnrand angebracht. Diese Massnahmen erhöhen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer massiv.

 

Strassämarkiärigä sind Balsam für d’Aigä Jetzt duät’s mier ai d’Regiärig glaibä

Markierungen dienen der optischen Linienführung von Strassen. In zahlreichen Kantonen werden Hilfslinien, Leitlinien sowie Markierungen am rechten Fahrbahnrand angebracht. Diese Massnahmen erhöhen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer massiv. In Nidwalden werden Markierungen bisher aber nur restriktiv angebracht. Im Grundsatz gilt: Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden so optimal wie möglich zu gewährleisten, diese herzustellen und zu unterhalten. Obwohl moderne Fahrzeuge mit Leitsystemen ausgestattet sind, können sie ihre Funktion aber nur angemessen wahrnehmen, wenn Markierungen vorhanden sind.

In dieser Angelegenheit habe ich bereits im Jahr 2018 eine Anfrage an die Regierung gestellt. Die Beantwortung war allerdings nicht zufriedenstellend. Deshalb wurde ein entsprechendes Postulat mit einer Neubeurteilung lanciert. Derzeit wird Folgendes geprüft und allenfalls auch umgesetzt:

Ausserorts: 1. Leitlinien am rechten Fahrbahnrand auf allen Hauptstrassen anbringen 2. Markierungen bei allen Verkehrsinseln installieren

Innerorts: 3. Markierungen, Verkehrsinseln und Fussgängerübergänge prüfen und nach Möglichkeit anbringen

Generell: 4. Sämtliche Kreisel mit Leitlinien markieren 5. Den Unterhalt der Markierungen, insbesondere auch bei den Mittellinien, fortlaufend vollziehen

Gemäss der Antwort der Regierung werden Markierungen anders betrachtet als bei der damaligen Anfrage. Das ist aus Sicht der FDP ein erfreuliches Zeichen.

Wir machen es möglich! #Möglichmachen