StGB-Revision: Strafen müssen weh tun

Sanktionskatalog wird wie von FDP gefordert überarbeitet

 

 

Strafen müssen weh tun. Andernfalls haben sie keine abschreckende Wirkung - sie werden von der Bevölkerung als ungenügend und damit ungerecht empfunden. Diess untergräbt das Vertrauen in den Staat, dessen Kernaufgabe die Schaffung von Sicherheit ist. Die FDP.Die Liberalen fordert deshalb seit einem Jahr eine Revision des Strafenkatalogs. Namentlich bedingte Geldstrafen lassen das Strafrecht zur Farce verkommen. Die FDP ist befriedigt, dass der Bundesrat den Forderungen der FDP grösstenteils nachkommt.

 

 

Die FDP fordert seit einem Jahr die erneute Revision des im Parlament verunglückten neuen Strafenkatalogs. Dabei stellt sie folgende Forderungen:

  • Aufnahme der elektronischen Fussfesseln als Strafe: Diesse Sanktionsmethode ist effizient und einschneidend.
  • Abschaffung der bedingten Geldstrafen und mehr kurzfristige Freiheitsstrafen.
  • Wer während der Bewährungsfrist rückfällig wird, muss sofort in den Straf- und Massnahmenvollzug zurück versetzt werden.
  • Beim Jugendstrafrecht sollen Massnahmen nicht mit dem 22., sondern mit dem 25. Altersjahr enden. Andernfalls können jugendliche Straftäter zu rasch ihrer Strafe entgehen.
  • Strafregistereinträge dürfen nicht mehr laufend gelöscht werden, damit die Vorgeschichte eines Täters rekonstruiert werden kann.

Die Schweiz soll eines der sichersten Länder der Welt bleiben. Dazu braucht es ein griffiges Strafrecht mit rasch ausgesprochenen und vollzogenen Strafen. Das ist Teil des bürgernahen und schlanken Staats.

 

Kontakte:

Kurt Fluri, Nationalrat, 079 415 58 88

Christian Lüscher, Nationalrat, 079 355 37 52

Stefan Brupbacher, Generalsekretär, 079 789 13 81