Der Vorstand der FDP Kirchlindach begrüsst aufgrund der Standortattraktivität grundsätzlich die vorgesehene Umzonung der schwer zu überbauenden Gewerbeparzelle in eine Wohnzone, lehnt jedoch die aktuell öffent- lich aufliegenden und gestern öffentlich diskutierten Änderungen der Bestimmungen ZPP 1 «Aarematte» im Baureglement sowie die Änderungen der Überbauungsordnung Aarematte als auch die neue Teilüberbau- ungsordnung aus den folgenden Gründen eindeutig ab:
Die vorgesehene Möglichkeit der Überbauungsweise mit einem sechsgeschossigen Wohnturm würde die um- liegenden Gebäude stark überragen und als herausragender Fremdkörper in der Siedlung Aarematte zu ste- hen kommen. Mit der revidierten Planung würde ein ursprüngliches, zentrales Qualitätsmerkmal der Überbau- ung Aarematte, nämlich deren Einbettung in die natürliche Geländeform, über den Haufen geworfen. Die vor- gesehene Planung widerspricht den geltenden ZPP-Bestimmungen, wonach die Einfügung in die Geländeform zu betonen ist, indem sich die Siedlung trichterförmig aus dem Tälchen von der Mööslimatte her gegen die Aarematte hin zu öffnen hat. Damit würde ein zentraler Planungsgedanke, der die heutige Qualität dieser Siedlung ausmacht, durchbrochen.
Die Planung ist deshalb zur Überarbeitung zurückzuweisen, wobei die maximal zulässige Geschosszahl so zu reduzieren ist, dass der ursprüngliche Charakter der Siedlung erhalten bleibt. Die überarbeitete Fassung hat aufzuzeigen, welche maximale Geschosszahl optisch verträglich ist, ohne die Einbettung in die natürliche Ge- ländeform zu durchbrechen. Die überarbeitete Planung ist erneut zur Mitwirkung öffentlich aufzulegen.
Freundliche Grüsse
Für den Vorstand der FDP Kirchlindach
Ramon Kaltenrieder, Präsident FDP Kirchlindach