Innovative Thurgauer Bäckereien erkennen die Zeichen der Zeit, weiten ihre Angebote aus und betreiben an mehreren Standorten Filialen. Brigitte Kaufmann möchte ihnen und weiteren ähnlich gelagerten Betrieben administrative Erleichterungen ermöglichen. Mit einer Motion fordert sie eine Anpassung des Gastrogesetzes: ohne Qualitätsverlust, jedoch mit einem Abbau von unnötiger Bürokratie und unverhältnismässigen Kosten. Die FDP-Fraktion unterstützt die Motion.
Komplizierte Abläufe, umständliche Verfahren und Regulierungen, die keinen Sinn machen, kommen bei den Freisinnigen schlecht an. Mit der Motion «Ein modernes Gastrogesetz – damit die Vielfalt bleibt», will Kantonsrätin Brigitte Kaufmann die aufwändigen Bewilligungsprozesse im Gastgewerbe vereinfachen. Innovative Betriebe wie etwa Bäckereien und Gastrobetriebe, die an mehreren Standorten Filialen betreiben, sollen als juristische Personen ein Patent beantragen, von einem vereinfachten administrativen Verfahren profitieren können und damit von übermässigen Gebühren entlastet werden. Alle übrigen Voraussetzungen, speziell Hygiene, Sicherheit und Verantwortung betreffend, haben die juristischen Personen genau gleich zu erfüllen. Den Auftrag an die Regierung haben die Motionärin und drei weitere Erstunterzeichnende bewusst möglichst offengehalten. «Es geht darum, eine einfache Lösung für den Vollzug zu haben, weniger Papierkram für die Gesuchsteller und online-Formulare für die Meldung der verantwortlichen Personen», so Brigitte Kaufmann, deren Vorstoss auch vom Präsidenten von Gastro Thurgau unterstützt wird. In der Motion ist ausdrücklich festgehalten, dass an den heute geltenden hohen Qualitätsstandards und an der Wirteprüfung nicht gerüttelt werden darf.
Ein erster Schritt
«Es kann nicht sein, dass bei einem Personalwechsel in einer Filiale das aufwändige Patenterteilungsverfahren als Ganzes angegangen werden muss», sagt Fraktionssprecher Viktor Gschwend. «Seit vielen Jahren ist das Gewerbe verpflichtet, die für die Arbeitssicherheit verantwortliche Person bei der zuständigen Stelle zu melden. Weshalb soll das nicht auch in Gastrobetrieben mit Filialen funktionieren», fragt sich Viktor Gschwend, Inhaber eines Gewerbetriebes. «Wir sind enttäuscht, dass der Regierungsrat die wirtschaftsfreundliche und zur Standortattraktivität des Kantons Thurgau beitragende Motion für nicht umsetzbar hält und an unnötiger Bürokratie festhalten will», spricht Viktor Gschwend Klartext. Anders als die Regierung in ihrer Antwort schreibt, sei die Umsetzung der Motion nämlich durchaus auch mit dem Bundesgesetz über die gebrannten Wasser zu vereinbaren. Die FDP-Fraktion unterstützt die Motion. «Wir sehen in dieser einfachen und sehr zeitnah umsetzbaren Anpassung einen ersten Schritt in Richtung schlankere Gesetzgebung im Gastgewerbe. Längerfristig braucht es zwingend weitere Anpassungen, wie zum Beispiel eine deutliche Reduktion der heute unübersichtlichen Patentarten und eine flexiblere Gebührenpraxis», fordert Parteipräsident Gabriel Macedo.