Sozialversicherungsmissbrauch effektiv bekämpfen

Am 25. November stimmen wir über das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts ab (ATSG). Damit soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Sozialmissbräuche wirkungsvoll zu bekämpfen. Mit dem ATSG sollen Träger der Sozialversicherungen (insbesondere die IV-Stellen, die Suva und private UVG-Versicherer) unter klaren Vorgaben und bei schwerem Missbrauchsverdacht Versicherte besser überwachen können. Für die FDP als Partei des Fortschritts ist die Nutzung moderner Technologie mit richterlicher Genehmigung keine Bedrohung, sondern eine Chance, Sozialmissbrauch wirksam zu bekämpfen und gleichzeitig das Vertrauen der Bevölkerung in die Sozialversicherungen zu stärken. 
 

Es ist gerade mal gut hundert Jahre her, als in der Schweiz heftig über die Einführung einer Unfallversicherung debattiert wurde. Erst im zweiten Anlauf befürwortete das Stimmvolk die Einführung dieser ersten Sozialversicherung in der Schweiz. Heute ist es kaum mehr vorstellbar, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gegen Unfälle versichert sein sollen. Diese Selbstverständlichkeit darf uns jedoch nicht davon abhalten, zu diesen Errungenschaften Sorge zu tragen. Das Vertrauen in unsere Sozialwerke gilt es zu schützen. 

Wirksam Missbräuche aufdecken

Die Versicherten müssen sich darauf verlassen können, im Schadenfall ihre berechtigte Leistung zu erhalten. Als Beitragszahlerinnen und -zahler müssen sie ebenso darauf vertrauen können, dass ihre Gelder korrekt eingesetzt werden. Die Sozialversicherer haben dazu den gesetzlichen Auftrag, einen Leistungsanspruch sorgfältig abzuklären. Leider gibt es immer wieder Fälle, bei denen festgestellt wird, dass Versicherungsleistungen unberechtigterweise bezogen werden. Drei Viertel dieser Missbrauchsfälle könnten mit wirksamen Massnahmen verhindert werden.

Das Gesetz ist ausgewogen und setzt klare und enge Grenzen für eine Observation.

Präventive Wirkung

Eine konsequente Bekämpfung von Sozialmissbrauch wirkt auch präventiv. Zu wissen, dass ein Verdacht konsequent aufgeklärt wird, kann kriminelle Energie eindämmen. Wer eine konsequente Bekämpfung von Sozialmissbrauch will, muss den Versicherern auch die notwendigen Instrumente geben. Deswegen braucht es ein Ja zum neuen Gesetz.

Massvolle Lösung

Das Gesetz ist ausgewogen und setzt klare und enge Grenzen für eine Observation: Es braucht aber immer einen Anfangsverdacht, der nicht anders geklärt werden kann. Bei einer Überwachung dürfen Sozialdetektive Bild- und Tonaufnahmen nur an frei zugänglichen Orten erstellen. Zudem ist der Einsatz von GPS-Trackern zur Standortbestimmung nur mit einer richterlichen Bewilligung möglich. Der Einsatz von weiteren Möglichkeiten, wie etwa der Einsatz von Richtmikrofonen oder Wanzen, das Eindringen in Computersysteme oder die Überwachung des Fernmeldeverkehrs, sind eine Erfindung der Referendumsführer. Diese Massnahmen bleiben wie bisher den Sozialdetektiven verwehrt. 

Insgesamt ermöglicht das ATSG eine konsequente und glaubwürdige Bekämpfung von Sozialmissbrauch. Sagen wir deshalb Ja zum ATSG. Es ist ausgewogen und beruht auf der bewährten Praxis, mit der ¾ der Missbrauchsfälle aufgedeckt werden können. 


Faktencheck: Die Zahlen 2014 - 2016

Anzahl neuer Fälle / Jahr (Private Versicherer, IV, Suva): 250

Eingesparte Summe / Jahr: 80 Mio. CHF

Eingesparte Summe / Fall: 310‘000 CHF

Bestätigungsquote (Verdacht bestätigt): 70 Prozent

 

Damian Müller