Schriftliche Anfrage von David Jenny betreffend "Verzicht auf Erdbebenversicherung oder Waiting for The Next Big One without Coverage"

Der  Regierungsrat hat am 22. Mai 2018 beschlossen, auf eine Weiterführung der Erdbebenversicherung für die kantonalen Liegenschaften im Verwaltungsvermögen zu verzichten. Nach der Neuausschreibung der Versicherung wären die Prämien deutlich angestiegen. Gemäss Presseberichten hätten sich die neuen Prämien auf CHF  1.8  Mio. p.a. belaufen. Die maximale Schadenssumme  der auslaufenden Versicherung sei CHF  700 Mio. gewesen.

In  diesem Zusammenhang bitte David Jenny um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Besteht für die Liegenschaften im Finanzvermögen und diejenigen der Pensionskasse Basel-Stadt eine Erdbebenversicherung? Falls  ja, zu welchen Konditionen? Falls nein, warum nicht?

2) Auf wie hoch schätzt der Regierungsrat die Schäden am Immobilienbestand im Verwaltungsvermögen ein, falls ein Ereignis in der  Grössenordnung des Erdbebens von 1356 eintritt? Könnte der Kanton Basel-Stadt ohne Bundeshilfe solche Schäden (einschliesslich Schäden am Finanz- und PK-Vermögen, falls diese auch keine entsprechende Deckung haben) ausgleichen? Wie hoch beurteilt er die Eintretenswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses  in den  nächsten 50 Jahren?

3) Ist  der  Verzicht auf eine Erdbebenversicherung auch eine Reaktion auf  die  fehlende gemeineidgenössische Solidarität  in der  Frage einer obligatorischen Erdbebenversicherung?

4) Ist der Entscheid der Regierung ein Signal an Hauseigentümer, auf eine Erdbebenversicherung zu verzichten?



Bild: Helga Dörk  / pixelio.de

 

David Jenny