In diesem Zusammenhang bitte David Jenny um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Besteht für die Liegenschaften im Finanzvermögen und diejenigen der Pensionskasse Basel-Stadt eine Erdbebenversicherung? Falls ja, zu welchen Konditionen? Falls nein, warum nicht?
2) Auf wie hoch schätzt der Regierungsrat die Schäden am Immobilienbestand im Verwaltungsvermögen ein, falls ein Ereignis in der Grössenordnung des Erdbebens von 1356 eintritt? Könnte der Kanton Basel-Stadt ohne Bundeshilfe solche Schäden (einschliesslich Schäden am Finanz- und PK-Vermögen, falls diese auch keine entsprechende Deckung haben) ausgleichen? Wie hoch beurteilt er die Eintretenswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses in den nächsten 50 Jahren?
3) Ist der Verzicht auf eine Erdbebenversicherung auch eine Reaktion auf die fehlende gemeineidgenössische Solidarität in der Frage einer obligatorischen Erdbebenversicherung?
4) Ist der Entscheid der Regierung ein Signal an Hauseigentümer, auf eine Erdbebenversicherung zu verzichten?
Bild: Helga Dörk / pixelio.de