Nur eine gesunde IV ist ein verlässliches Sozialwerk

In der Präambel der Bundesverfassung steht, dass die Stärke des Volkes sich am Wohl der Schwachen misst. Unser Sozialwesen ist deshalb eine wichtige Errungenschaft und trägt zur Stabilität unseres Landes bei. Daher ist es fundamental wichtig, dessen Finanzierung langfristig zu sichern. Das gilt nicht zuletzt für die Invalidenversicherung (IV)
 

Der Nationalrat hat vor Kurzem eine Revision der IV behandelt. Hauptziel dieser Revision ist eine raschere (Wieder-)Eingliederung von jungen Erwachsenen und Personen mit psychischen Beeinträchtigungen in die Arbeitswelt. Dieser Ansatz ist richtig und wird von der FDP begrüsst. Wir Liberalen anerkennen auch, dass diese Herausforderung nur in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern und allen weiteren Akteuren rund um die IV bewältigt werden kann. Ein Hauptelement der Reform ist die Einführung eines stufenlosen Rentensystems zwischen einem Invaliditätsgrad von 40 und 70 Prozent. Auch das ist richtig, denn auf diese Weise sollen IV-Bezüger einen stärkeren Anreiz erhalten, möglichst weitgehend erwerbstätig zu bleiben. 

Nötige Stabilisierung der Finanzlage der IV

Ende 2017 ist eine 2009 von Volk und Ständen bewilligte Zusatzfinanzierung der IV ausgelaufen. Sie hat der IV durch die erhöhte Mehrwertsteuer von 0.4% jährlich rund 1,1 Milliarden Franken eingebracht. Ohne diese Finanzspritzen hätte im Jahre 2017 ein effektives strukturelles Defizit von knapp 400 Mio. Franken resultiert. Das schlechte Börsenjahr und der Wegfall der Mehrwertsteuer-Zusatzfinanzierung führten im Jahren 2018 zu einem negativen Betriebsergebnis von mehreren Hundert Mio. Franken. Die IV hat heute Schulden gegenüber der AHV von nicht weniger als 10 Milliarden Franken. Die Prognosen des Bundesrates, diese Schulden bis 2030 abzubauen, sind nicht realistisch. Das bedeutet: Wenn wir nicht strukturelle Massnahmen ergreifen, können wir die IV nicht nachhaltig finanzieren. 

Reintegration in die Arbeitswelt fördern

Gewisse Sparanstrengungen sind notwendig, denn wir sollten nicht vergessen: Nur eine langfristig schuldenfreie IV ist ein zuverlässiges Auffangnetz für die Schwächsten in unserer Gesellschaft, welche auf diese zentrale Sozialversicherung angewiesen sind. 
Aus diesen Gründen braucht es in dieser Revision Sparmassnahmen, welche darauf abzielen, Fehlanreize zu korrigieren. Bei IV- oder AHV-Bezügern mit Kindern verhindern heute überhöhte Zulagen eine Reintegration in die Arbeitswelt. Das muss korrigiert werden. Denn Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, sollen schnellstmöglich wieder auf eigenen finanziellen Beinen stehen können.

Eine Reform, die in die richtige Richtung geht

Die Reformvorlage, wie sie vom Nationalrat angenommen wurde, geht in die richtige Richtung. Sie wird die (Wieder-)Eingliederung von erkrankten und behinderten Menschen in die Arbeitswelt wirksam verbessern. Vorhandene Fehlanreize bei IV-Bezügerinnen und Bezügern mit Kindern werden mit einer tragbaren Senkung der Zulagen beseitigt. Das Sozialwesen muss finanziell stabil gehalten werden. Nur so stellen wir sicher, dass jene Personen, die Unterstützung wirklich nötig haben, auch in Zukunft auf diese Hilfe zählen können.