Neue Gesetze für BKB Konzern und BVB

Weder der Regierungsrat noch der Grosse Rat konnten bei den verschiedenen Vorfällen bei der BKB und der BVB zur Rechenschaft gezogen werden. Die neuen Gesetze, die auf den neuesten Erkenntnissen der „Public Corporate Governance“ basieren, sollen dies ändern. Der RR hat die Aufsicht über die ausgelagerten Betriebe und wählt die Führungsgremien (BR/VR). Der GR hat die Oberaufsicht und kontrolliert den RR. Stimmen Sie deshalb JA wie dies die FDP-GR-Fraktion im Parlament gemacht hat.

von Erich Bucher, Grossrat der Basler FDP

Wieso eine Revision der beiden Gesetze
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates stellt in ihren Berichten zu den Vorfällen (ASE Investment AG, US- Geschäft, Manipulation PS, Konto-Auszüge der Bank Coop) bei der Baseler Kantonalbank (BKB) und bei den Basler Verkehrsbetrieben (BVB) fest, das für diese „ausgelagerten“ Betriebe nicht eindeutig geregelt ist, wer die Aufsicht (normalerweise der Regierungsrat) respektive die Oberaufsicht (Verantwortung beim Grossen Rat) zuständig ist. Der Regierungsrat kann sich nämlich mit dem Argument aus der Verantwortung stehlen: er habe die Bank- respektive Verwaltungsräte ja nicht gewählt sondern der GR müsse hier die Verantwortung übernehmen – was natürlich nicht machbar ist.

Bei der BKB kommt noch dazu, dass das aktuelle Gesetz von 30.6.1994 nicht mehr den Realitäten entspricht. Ist doch die BKB in dieser Zeit von einer kleinen Lokalbank zu einem schweizweit aktiven Bankenkonzern gewachsen – dies vor Allem auch durch die Akquisition der Bank Coop AG.
 

Public Corporate Governance (PCG) – Wahl der VR- und BR-Mandate durch den Regierungsrat
Gemäss den aktuellen Empfehlungen der PCG soll ausschliesslich der Regierungsrat (RR) die die Aufsicht und das Parlament die Oberaufsicht haben. Der RR kontrolliert die Verwaltungs-Räte und das Parlament die Regierung. Somit ist auch klar, dass der RR die oberste Führungsebene der ausgelagerten Betriebe wählt. Im Kanton BS sind die beiden Oberaufsichtskommissionen (die GPK und die Finanzkommission) für die Kontrolle der Regierung zuständig.

Es ist somit Folgerichtig, dass in den neuen Gesetzten festgehalten wird, dass nur noch der RR die Wahlen durchführt und dann auch allfällige Konsequenzen tragen muss.
 

Wer soll in den obersten Führungsorganen der ausgelagerten Betriebe Einsitz nehmen?
Die beiden vorgeschlagenen Gesetzesänderungen legen fest, dass jemand der im Bank- respektive Verwaltungsrat einsitzt die Qualifikationen mitbringt, welche zur Führung einer Unternehmung notwendig sind. Z.B. Langjährige Führungserfahrung oder höhere Fachausbildung.

Damit in Zukunft keine Interessenskonflikte entstehen, sollen folgende Personen nicht mehr für BR oder VR wählbar sein: Mitglieder des Grossen Rates, des Regierungsrates; weitere Magistratspersonen; Mitarbeitende der Verwaltung mit Bezug zur entsprechenden Organisation; Mitglieder von Strategie- und Aufsichtsorganen von öffentlich-rechtlichen Anstalten, die vollumfänglich vom Kanton bestellt werden.
 

Spezifika der beiden Gesetze
Nebst den obigen PCG Themen regelt das BKB-Gesetz folgende Punkte: Es wird festgehalten, dass die Tochter- respektive Konzerngesellschaften der BKB keine Staatsgarantie geniessen.

Bei der BVB wird zusätzlich die Behandlung und Verzinsung von Darlehen des Kantons geregelt.
 

Was wurde im GR diskutiert jedoch nicht im BKB-Gesetz aufgenommen?
Die bürgerlichen Parteien forderten im Parlament, das die BKB in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wird. Die GPK schlug zudem vor, dass für die BKB ähnliche Anforderung (Eigenkapital und Liquidität) gelten sollen wie sie für die „Too-big-to-fail“ Banken auf schweizerischer Ebene festgelegt sind. Beide Anliegen wurden vom Parlament abgelehnt und fanden keine Abbildung im BKB Gesetz.
 

Wer hat das Referendum ergriffen?
BKB Gesetz wurde das Referendum durch „Occupy Basel“ mit Unterstützung der Grünen ergriffen, während es beim BVB Gesetz primär das Grüne Bündnis war. Die Grünen sind gegen die Wahl durch den RR sondern wollen weiterhin den GR als Wahlorgan. Vermutlich geht es ihnen primär um die „Wahrung der Pfründe“.
 

Abstimmungsempfehlung
Der Grosse Rat mit voller Unterstützung der FDP Fraktion hat beide Gesetze mit grosser Mehrheit genehmigt (Dezember 2015).

Stimmen auch Sie den beiden Gesetzen JA.

Erich Bucher